Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
|
Unternehmenswebsite | www.ib-sh.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2015 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI 4 | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Keine Angaben | |
Kontakt |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Wesentliche Grundlage für die Fördertätigkeit der IB.SH bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein. Die Verständigung II gibt dabei explizit Bereiche vor, in denen die Vorteile der staatlichen Haftungsinstitute eingesetzt werden dürfen.
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz - IBG)“ erfolgte 2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig. Der Geschäftsbetrieb ist nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, die Tätigkeit der IB.SH ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Die IB.SH konnte darüber hinaus im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von 3 Mio. € an das Land ausschütten. Die Geschäftsberichte der IB.SH können unter http://www.ib-sh.de/die-ibsh/geschaeftsberichte-und-weitere-publikationen/geschaeftsberichte/ eingesehen werden. Die stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der IB.SH wurde im Berichtsjahr auch von der Ratingagentur Fitch mit einem AAA-Rating bestätigt.
Die IB.SH ist an den Standorten Kiel (Hauptsitz), Lübeck, Flensburg und Elmshorn vertreten. Darüber hinaus übernimmt die IB.SH die Bearbeitung und Abwicklung von Bundes-, Landes- und EU-Förderprogrammen. Darüber hinaus verwaltet die IB.SH am Standort Rostock im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ das Ostseeprogramm 2014-2020.
Als zentrales Förderinstitut des Landes unterstützt die IB.SH gemäß § 6 IBG das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben in der Regel in Schleswig-Holstein (Regionalitätsprinzip). Im Einzelnen ist die IB.SH in den Bereichen „Wirtschaft und Technologie“, „Immobilien“, „Kommunen und Infrastruktur“ sowie „Arbeit und Bildung“ tätig. Die Fördertätigkeit umfasst dabei insbesondere die Bereitstellung von Krediten und Zuschüssen sowie das Eingehen von Beteiligungen. Die IB.SH kann ferner Bürgschaften und andere Gewährleistungen übernehmen und verwalten sowie Beteiligungen an Unternehmen eingehen. Sie nimmt Beratungs- und andere Dienstleistungen wahr, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 6 IBG in direktem Zusammenhang stehen.
Die Bank unterstützt das Land in den folgenden Förderbereichen:
a) Wohnraumförderung
b) Förderung städtebaulicher Planung, Erneuerung und Entwicklung
c) Mittelstandsförderung
d) Förderung im Rahmen von Risikokapital
e) Technologie- und Innovationsförderung
f) Infrastrukturförderung
g) Förderung des Umweltschutzes
h) Förderung der rationellen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung
i) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes
j) Förderung des Gesundheitswesens
k) Kunst und Kulturförderung einschließlich Baukultur
l) Förderung des Tourismus
m) International vereinbarte Förderprogramme
n) Internationale Zusammenarbeit.
Die IB.SH vergibt vor allem in enger Kooperation mit den Hausbanken Kredite auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Hierbei steht die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit im Fokus. Die Banken und Sparkassen sind für die IB.SH in mehrfacher Weise relevant. In ihrer Funktion als Hausbanken sind sie Finanzierungspartner und Zubringer für das Neugeschäft der IB.SH. Darüber hinaus haben sie auch als direkte Kunden den Bedarf, Finanzierungslösungen und Beratungsdienstleistungen der IB.SH in Anspruch zu nehmen.
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz - IBG)“ erfolgte 2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig. Der Geschäftsbetrieb ist nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, die Tätigkeit der IB.SH ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Die IB.SH konnte darüber hinaus im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von 3 Mio. € an das Land ausschütten. Die Geschäftsberichte der IB.SH können unter http://www.ib-sh.de/die-ibsh/geschaeftsberichte-und-weitere-publikationen/geschaeftsberichte/ eingesehen werden. Die stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der IB.SH wurde im Berichtsjahr auch von der Ratingagentur Fitch mit einem AAA-Rating bestätigt.
Die IB.SH ist an den Standorten Kiel (Hauptsitz), Lübeck, Flensburg und Elmshorn vertreten. Darüber hinaus übernimmt die IB.SH die Bearbeitung und Abwicklung von Bundes-, Landes- und EU-Förderprogrammen. Darüber hinaus verwaltet die IB.SH am Standort Rostock im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ das Ostseeprogramm 2014-2020.
Als zentrales Förderinstitut des Landes unterstützt die IB.SH gemäß § 6 IBG das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben in der Regel in Schleswig-Holstein (Regionalitätsprinzip). Im Einzelnen ist die IB.SH in den Bereichen „Wirtschaft und Technologie“, „Immobilien“, „Kommunen und Infrastruktur“ sowie „Arbeit und Bildung“ tätig. Die Fördertätigkeit umfasst dabei insbesondere die Bereitstellung von Krediten und Zuschüssen sowie das Eingehen von Beteiligungen. Die IB.SH kann ferner Bürgschaften und andere Gewährleistungen übernehmen und verwalten sowie Beteiligungen an Unternehmen eingehen. Sie nimmt Beratungs- und andere Dienstleistungen wahr, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 6 IBG in direktem Zusammenhang stehen.
Die Bank unterstützt das Land in den folgenden Förderbereichen:
a) Wohnraumförderung
b) Förderung städtebaulicher Planung, Erneuerung und Entwicklung
c) Mittelstandsförderung
d) Förderung im Rahmen von Risikokapital
e) Technologie- und Innovationsförderung
f) Infrastrukturförderung
g) Förderung des Umweltschutzes
h) Förderung der rationellen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung
i) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes
j) Förderung des Gesundheitswesens
k) Kunst und Kulturförderung einschließlich Baukultur
l) Förderung des Tourismus
m) International vereinbarte Förderprogramme
n) Internationale Zusammenarbeit.
Die IB.SH vergibt vor allem in enger Kooperation mit den Hausbanken Kredite auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Hierbei steht die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit im Fokus. Die Banken und Sparkassen sind für die IB.SH in mehrfacher Weise relevant. In ihrer Funktion als Hausbanken sind sie Finanzierungspartner und Zubringer für das Neugeschäft der IB.SH. Darüber hinaus haben sie auch als direkte Kunden den Bedarf, Finanzierungslösungen und Beratungsdienstleistungen der IB.SH in Anspruch zu nehmen.