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Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Logo

Unternehmenswebsite www.apobank.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2021

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Geprüft durch Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.

Prüfumfang gesamte Erklärung

Kontakt
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Unternehmensentwicklung

Mirja Schwabe, Carina Möller

Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
Deutschland

0211/5998 -2327, -1016
nachhaltigkeit@apobank.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) mit Sitz in Düsseldorf und deutschlandweit über 83 Filialen und Beratungsbüros ist mit einer Bilanzsumme von 67 Mrd. Euro und 2.246 Mitarbeitenden die größte genossenschaftliche Primärbank in Deutschland. Sie hat mehr als 115.000 Mitglieder. Die Anzahl der Kund*innen wurde 2021 aufgrund einer Systemumstellung nicht ermittelt (2020: rund 481.000 Kund*innen).  

Die apoBank ist eine Universalbank und richtet ihre Geschäftspolitik an den speziellen Erfordernissen der Heilberufe und des Gesundheitsmarktes aus. Als Genossenschaft verfolgt die apoBank den Geschäftszweck, ihre Mitglieder – die Angehörigen der akademischen Heilberufe sowie deren Organisationen und Einrichtungen – wirtschaftlich zu fördern und zu betreuen. Sie verbindet damit das Ziel, ihre Mitglieder langfristig angemessen an den wirtschaftlichen Erfolgen der apoBank zu beteiligen.  

Als Spezialistin und Nischenanbieterin verfügt die apoBank über eine starke Markt-position bei Finanzdienstleistungen im deutschen Gesundheitsmarkt. Damit trägt sie zum Erfolg der genossenschaftlichen FinanzGruppe bei.  

Das Geschäftsmodell der apoBank ist darauf ausgerichtet, die Chancen des prosperierenden Gesundheitsmarktes nachhaltig zu nutzen. Kund*innen der apoBank sind die akademischen Heilberufler*innen in Ausbildung, Beruf und Ruhestand, die berufsständischen Organisationen, Kooperationsformen und Unternehmen, die im Gesundheitsmarkt tätig sind. Zudem betreut die apoBank Träger pharmazeutischer, medizinischer, zahnmedizinischer, stationärer und pflegerischer Versorgungsstrukturen sowie ausgewählte sonstige Kund*innen, zu denen auch institutionelle Kapitalanleger gehören. Das Produkt- und Dienstleistungsspektrum umfasst insbesondere die Kontoführung und den Zahlungsverkehr, Finanzierungen für private und geschäftliche Zwecke sowie die Geldanlage, Vermögensverwaltung und das Verwahrstellengeschäft. Als Bank der Gesundheit unterstützen wir Heilberufler*innen in allen Finanzfragen und auch darüber hinaus. Um unserem Anspruch „Wir ermöglichen Gesundheit“ gerecht zu werden, erfassen wir unsere Kund*innen ganzheitlich und bieten ihnen über Bankdienstleistungen hinaus komplementäre, bankfremde Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse über alle Lebensphasen betrachtet in ihrer beruflichen und privaten Sphäre („Ökosystem“). Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel branchenspezifische Beratungen, insbesondere zu Existenzgründungs- und Niederlassungsvorhaben sowie Dienstleistungen zur betriebswirtschaftlichen Optimierung der Arzt- oder Zahnarztpraxis und zum Praxismanagement. Über unser eigenes Angebot hinaus nutzen wir dabei ein Netzwerk unterschiedlicher und sich ergänzender Anbieter.

Ergänzende Anmerkungen:

Die apoBank unterliegt seit dem Berichtsjahr 2017 der CSR (Corporate Social Responsibility)-Berichtspflicht, die eine detaillierte Offenlegung und Stellungnahme erfordert. Unsere Entsprechenserklärung wird vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. vollständig einer prüferischen Durchsicht gemäß ISAE 3000 unterzogen.  

Die apoBank hat die Berichterstattung für das Berichtsjahr 2021 auf Basis der Fassung 2020 des DNK und des in dieser Fassung verarbeiteten Indikatorensets "GRI SRS" 2018/2016 erstellt. Seit Februar 2022 wurde für Taxonomie-Angaben zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) beim DNK eine Berichtsoption geschaffen und für diesen Bericht genutzt. Die Integration der erforderlichen EU-Taxonomie-Daten erfolgt als Ergänzung zu den Kriterien 11-13. Eine Berichterstattung nach dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte erfolgt nicht.

Zugunsten der Lesefreundlichkeit verzichten wir bei Prozentangaben auf Nachkommastellen und runden kaufmännisch. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.