Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden (Geld- und Sachspenden) in 2019 betrugen insgesamt 176.062,59 €. Mitgliedsbeiträge wurden z.B. an den VdW, Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen e.V. bezahlt, außerdem an den KSD, den katholischen Siedlungsdienst e.V., in dem kirchliche Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen sind, an die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken oder an die Energie-Region Nürnberg e.V. und andere. Die Joseph-Stiftung nimmt keine Einträge in Lobobbylisten vor und beteiligt sich nicht bei der Planung von Gesetzesvorhaben. Etwaige Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren werden ausschließlich durch wohnungswirtschaftliche Verbände getätigt.
Für die Joseph-Stiftung gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Relevante Gesetzgebungsverfahren sind besonders im Zivilrecht, hier speziell im Miet- WEG und Kaufrecht, sowie im öffentlichen Recht, und hier insbesondere Bau- und Bauplanungsrecht, im Arbeitsrecht und im Kostenrecht anzutreffen.