Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Ökonomie
  Einheit 2016 2017
Vertragsmieten EUR Mio. 704,5 744,2
Ergebnis der Wohnungsbewirtschaftung EUR Mio. 586,4 612,8
Ergebnis aus Verkauf EUR Mio. 54,3 50,3
Ergebnis aus Pflege und Betreutes Wohnen EUR Mio. 16,8 48,0
FFO I EUR Mio. 383,9 432,3
EPRA NAV (unverwässert) EUR Mio. 10.017,0 12.676,8
Marktkapitalisierung EUR Mrd. 10,1 12,9

Eine ausführliche Darstellung unserer ökonomischen Kennzahlen findet sich im Geschäftsbericht 2017, ab S.96.