Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Entstehung der Wertschöpfung
Umsatzerlöse (4.122 Mio. Euro) + Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (14 Mio. Euro) + Sonstige betriebliche Erträge (37 Mio. Euro) – Abschreibungen (80 Mio. Euro) – Materialaufwand (1.351 Mio. Euro) – Sonstige Kosten der Wertschöpfung (704 Mio. Euro) = Wertschöpfung (2.038 Mio. Euro)

Verteilung der Wertschöpfung
An Mitarbeiter: 2.106 Mio. Euro (103%)
An Staat: -1 Mio. Euro (0%)
An Darlehensgeber: 19 Mio. Euro (1%)
An andere Gesellschafter: 3 Mio. Euro (0%)
An Aktionäre (Dividende): 44 Mio. Euro (2%)
Veränderung im Eigenkapital: -133 Mio. Euro (-6%)