Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Hier gilt wie bei Kriterium 17: Die Dienstleistungen der Einzelunternehmerin Christine Pehl, Beratung, Business Coaching, Dozenten- und Referententätigkeit, finden hauptsächlich im deutschsprachigen Raum statt. Das Unternehmen handelt nach geltendem nationalem Recht, es gibt es keine Formen der Zwangs- und Kinderarbeit. Jegliche Arten von Belästigungen und Missbrauchshandlungen in der Zusammenarbeit sind ausgeschlossen.

Je nach Beratungsbedarf und Kundenwunsch wird mit Netzwerkpartnern kooperiert, die in ihrem Geschäftsgebaren eine ebenso nachhaltige und werteorientierte Ausrichtung haben.

Aufgrund der hier genannten Aspekte bedurfte es bislang keiner Investitionsvereinbarungen und -verträge zu Menschenrechtsklauseln.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Augsburg ist einziger Geschäftsstandort des Unternehmens.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Die Zahl der Lieferanten für ein Einzelunternehmen in der Dienstleistungsbranche ist sehr gering: Hier handelt es sich um Bürobedarf, Energieversorgung, Technik, Büromöbel und Lebensmittel. Christine Pehl achtet auf regionalen Bezug sowie Sozial- und Umweltstandards. Die Wahl regionaler Lieferanten sowie langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit sichert die Einhaltung von Menschenrechtskriterien.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Keine.

Weitere Informationen finde Sie unter: www.pehl-beratung.de