Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Hier gilt wie bei Kriterium 17: Die Dienstleistungen der Einzelunternehmerin Christine Pehl, Beratung, Business Coaching, Dozenten- und Referententätigkeit, finden hauptsächlich im deutschsprachigen Raum statt. Das Unternehmen handelt nach geltendem nationalem Recht, es gibt es keine Formen der Zwangs- und Kinderarbeit. Jegliche Arten von Belästigungen und Missbrauchshandlungen in der Zusammenarbeit sind ausgeschlossen.
Je nach Beratungsbedarf und Kundenwunsch wird mit Netzwerkpartnern kooperiert, die in ihrem Geschäftsgebaren eine ebenso nachhaltige und werteorientierte Ausrichtung haben.
Aufgrund der hier genannten Aspekte bedurfte es bislang keiner Investitionsvereinbarungen und -verträge zu Menschenrechtsklauseln.
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.