Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Eine Geschäftspartneranalyse zu Menschenrechtsaspekten findet in der kommenden Berichtsperiode statt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

siehe GRI SRS-412-3

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Bei der Auftragsvergabe findet für die BGG als öffentlicher Auftraggeber das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Anwendung. Insofern werden alle Lieferanten (100 Prozent) zur nachweislichen Einhaltung der Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtet. Die berlinovo GmbH richtet sich bei der Beschaffung nach einer von ihr erlassenen Einkaufsrichtlinie. Die Abteilung Einkauf ist für den Einkauf von Bau- und Dienstleistungen im Immobilienbereich zuständig. Alle anderen Bereiche und Stabsstellen kaufen eigenständig ein. Aufträge an externe Dienstleister werden regelmäßig ausgeschrieben. Die berlinovo strebt langfristige Geschäftspartnerschaften an. Mit vielen Handwerksfirmen werden daher Rahmenverträge geschlossen und mit Rahmenvertragspartnern werden regelmäßig Bewertungsgespräche geführt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

In der kommenden Berichtsperiode wird eine vertiefende Geschäftspartneranalyse stattfinden, in die neben Aspekten der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auch Sozialaspekte einbezogen werden.Bei der Auftragsvergabe findet für die BGG als öffentlicher Auftraggeber das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Anwendung. Insofern werden alle Lieferanten (100 Prozent) zur nachweislichen Einhaltung der Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtet.Die berlinovo GmbH richtet sich bei der Beschaffung nach einer von ihr erlassenen Einkaufsrichtlinie.  Im Berichtszeitraum wurden bei keinem Lieferanten erhebliche negative soziale Auswirkungen ermittelt.