Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Gesamtzahl und Prozentsätze liegen uns nicht vor.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Gesamtzahl und Prozentsätze liegen uns nicht vor.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Unsere Mindestanforderungen an Umwelt-und Sozialstandards sind in unserem Lieferantenkodex geregelt, der sich an den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und an den Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) orientiert. Themen wie Kinder- und Zwangs- oder Pflichtarbeit sind in unserem Kodex audrücklich verboten. ista verpflichtet seine Lieferanten eine ähnliche Vereinbarung mit seinen Vorlieferanten zu beschließen. 
Lieferanten mit einem Mindestumsatz von 50.000 Euro müssen sich verpflichten, die Anforderungen des ista Lieferantenkodex zu erfüllen. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Lieferanten die Einhaltung sicherzustellen. Zusätzlich wird die Einhaltung der Richtlinie in turnusmäßig stattfindenen Audits überprüft. 

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Im Berichtsjahr wurden keine Fälle mit tatsächlichen oder potenziell negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.