Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Joseph-Stiftung und ihre Geschäftstätigkeit sind regional begrenzt und unterliegen den deutschen Gesetzen. Für unser geschäftliches Handeln bilden die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einen verbindlichen Bezugsrahmen. Wir wählen ausschließlich Partner aus, die sich unseren Werten verpflichtet fühlen und sich an die Grundsätze unserer Geschäftspolitik halten. Aus genannten Gründen sind aus Sicht des Unternehmens keine weiteren Maßnahmen zur Zielerreichung nötig.
In Ausschreibungen und Auftragsschreiben wird die Einhaltung von Mindestlohnregelungen, Inakzeptanz von Kinderarbeit und Schwarzarbeit usw. vertraglich vereinbarter Standard. Bei Produkten, die im Verdacht stehen, mit Hilfe von Kinderarbeit erzeugt worden zu sein, wird auf regionale Produkte ausgewichen, ein Mehrpreis wird in Kauf genommen (z.B. Granitstein). Die Joseph-Stiftung tritt für die Abschaffung jeglicher Form von Kinderarbeit ein. Potentiell negative Auswirkungen im Bezug auf die Lieferkette sind aber nicht bekannt und es wurden entsprechend keine Gegenmaßnahmen ergriffen.