17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

In der Geschäftstätigkeit des Landgut Stober besteht kein wesentliches Risiko auf Zwangs- oder Kinderarbeit. Soweit dennoch einmal internationale Hersteller zum Zuge kommen, müssen wir uns auf Siegel wie fairtrade o.ä. verlassen. Oder im Fall unseres Kaffeelieferanten gehen wir auch über fairtrade Ansprüche weit hinaus.
Im nationalen, insbesondere dem regionalen Bereich besuchen wir jeden Lieferanten und prüfen ihn auf artgerechte Tierhaltung oder ökologische Anbauweise, auf Einhaltung der Mindestlohnforderung, auf soziales Klima oder auch Hygiene. "Die Chemie muss stimmen". Die regionalen oder nationalen Lieferketten haben wir in den letzten dreißig Jahren im Wesentlichen selbst aufgebaut.
Wir haben festgestellt, dass die Versendung oder Beantwortung eines Fragebogens dem Lieferanten ein "Schummeln" zu leicht macht. Deshalb fahren wir dahin und schauen uns den Lieferanten genau an.