Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Ergänzend zur ILO-Eigenerklärung und zur Sensibilisierung der Lieferanten auf Menschenrechte hinterfragt die IBB Produktherkunft und –gewinnung über eine entsprechende Produktübersicht. Hier müssen die Lieferanten Angaben machen, ob die Waren aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. Nicht-EWR stammen. Über Nachweise wie beispielsweise Fair Trade wird sichergestellt, dass die Produkte ILO-konform gewonnen/hergestellt wurden.