14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Schwartauer Werke sind nur in Deutschland mit eigenen Geschäftsstandorten aktiv. Selbstverständlich werden von den Schwartauer Werken alle in Deutschland üblichen Standards zu Arbeitnehmerrechten eingehalten.
Über den Betriebsrat können unsere Mitarbeiter Unternehmensentscheidungen beeinflussen. Zudem werden unsere Mitarbeiter im Rahmen unseres Programms der kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVP) motiviert, sich aktiv an der Optimierung der Unternehmensprozesse zu beteiligen.
Wir führen mit unseren Mitarbeitern regelmäßig Personalgespräche nach einem vorgegebenen Standard. Als Erleichterung dieser langjährigen Praxis haben wir eine Personalsoftware implementiert, die eine möglichst objektive und systematische Personalbeurteilung gewährleistet.
Alle Mitarbeiter, die bei Schwartau tätig sind, haben nach einer dreijährigen Wartezeit Anspruch auf ein Alters- bzw. Todesfallkapital sowie auf eine Invalidenrente, deren Höhe von der Betriebszugehörigkeit und vom Gehalt abhängig ist. Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2000 ins Unternehmen eingetreten sind, haben Anspruch auf eine Betriebsrente, die seit 2000 in ein Alterskapital umgewandelt worden ist.