14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Mitarbeiter der GESOBAU werden nach einem hauseigenen Tarifvertrag entlohnt. Dieser stellt neben einem leistungsgerechten Gehalt und einem erfolgsabhängigen Prämienanteil die Gleichbehandlung aller sicher und honoriert Berufserfahrung vor Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit.
Die GESOBAU verfügt über einen Aufsichtsrat, dem drei Arbeitnehmer angehören, und einen Betriebsrat, in dem sich neun Mitarbeiter, inklusive einer freigestellten Betriebsratsvorsitzenden, um die vielfältigen Belange ihrer Kollegen kümmern.

Auch bei unseren Geschäftspartnern ist es uns wichtig, dass sie Arbeitnehmerrechte achten. Bei großen Aufträgen müssen sich Auftragnehmer verpflichten, Mindestlohnregelungen sowie die ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten. Als städtisches Berliner Wohnungsunternehmen sind wir nicht international tätig.

Alle zwei bis drei Jahre beurteilen die GESOBAU-Mitarbeiter in einer Mitarbeiterbefragung ihre persönliche Arbeitssituation, ihre Entwicklungschancen im Unternehmen, ihre beruflichen Perspektiven, ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten, ihre Teams und Vorgesetzten und die Zusammenarbeit mit den Kollegen. Die Antworten spiegeln das Meinungs- und Stimmungsbild in der Belegschaft repräsentativ wider und sind für Vorstand und Führungskräfte ein wichtiges Steuerungsinstrument.

Die Belegschaft kann sich über Nachhaltigkeitspaten in allen Abteilungen am Nachhaltigkeitsmanagement beteiligen. Die Paten sind Ansprechpartner und Lobbyisten in ihren und für ihre Bereiche. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig im Intranet über Nachhaltigkeitsthemen informiert.