Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die berlinovo verpflichtet sich zur Einhaltung der deutschen Standards zu Arbeitnehmerrechten. Da das Unternehmen nicht international tätig ist, ist eine Ausweitung auf internationale Standards nicht notwendig. Im Kerngeschäft (siehe 4. "Tiefe der Wertschöpfungskette") wurden bisher keinerlei Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ermittelt oder gemeldet. Für das Jahr 2020 ist eine erweiterte Geschäftspartneranalyse geplant, die die Einhaltung der Standards überprüfen und sicherstellen soll.
Es besteht keine Mitgliedschaft in einem gewerkschaftlichen Tarifverbund. Der Betriebsrat besteht aus 18 Mitgliedern, die auf eine Freistellung zur Ausübung ihres Amtes verzichtet haben, sowie einer zusätzlichen Jugendarbeitnehmervertretung (JAV).
Weitere Gremien der berlinovo sind die Schwerbehindertenvertretung, die Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz sowie eine Compliance-Beauftragte, die auch als Antidiskriminierungsbeauftragte fungiert.
In den Bereichen der Arbeitnehmerrechte insbesondere der Geschlechtergleichstellung (siehe 15. Chancengerechtigkeit und GRI SRS 405-1) wurden über alle Beschäftigungs- und Kontrollebenen bereits hohe Ziele erreicht, sodass die weitere Zielsetzung in diesem Bereich derzeit keine Priorität hat. Im Gesundheitsschutz orientiert sich die berlinovo am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und bietet beispielsweise eine psychosoziale Betreuung durch einen externen Dienstleister an. Darüber hinaus bietet die berlinovo den Mitarbeitenden mit „aktinovo“ ein Gesundheitsprogramm an, welches Sportangebote, Massagen und Ernährungsberatung integriert. Die Arbeitsbedingungen der Belegschaft sind zudem und teilweise darüberhinausgehend durch verschiedene Betriebsvereinbarungen geregelt. Insbesondere sind hier die Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zum mobilen Arbeiten und zur Pflege von Angehörigen sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nennen. So werden betroffenen Mitarbeitenden zum Beispiel über die gesetzlichen Anforderungen hinaus beim Eintritt eines familiären Pflegefalls bis zu zehn Tage Freistellung bei vollem Lohnausgleich gewährt. Zur variablen Planung der Arbeitszeit besteht nicht nur eine Gleitzeitvereinbarung, sondern auch in der BV zur Altersteilzeit die Möglichkeit zur Führung eines Arbeitszeitkontos zur längerfristigen Planung der Lebensarbeitszeit. Unterstützt werden die Maßnahmen durch das Angebot einer individuellen Altersvorsorge mit externen Anbietern.
Die berlinovo steht am Anfang eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagements, daher sind derzeit die Mitarbeitenden der passenden Unternehmensbereiche in den Prozess eingebunden. Die gesamte Belegschaft wird schrittweise über den Prozess informiert und wo nötig integriert.