14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Mit unserem Bekenntnis zu den zehn Prinzipien des „Global Compacts“ der Vereinten Nationen (United Nations – UN). setzen wir uns für die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen sowie Umweltschutzstandards ein und beteiligen uns am Kampf gegen Korruption. Ebenso enthält die E.ON-Selbstverpflichtung des Vorstands zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung aus dem Jahr 2006 eine Menschenrechtsklausel. Über unsere regionalen Einheiten sind wir in acht Ländern in Europa aktiv: Deutschland, Großbritannien, Italien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Hinzu kommen Aktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien in den USA und unser Joint Venture in der Türkei. Unsere Konzernstandards gelten für alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen. 

Gute Unternehmensführung (Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.15 ff.)


Unser Anspruch lautet: Wir wollen angemessene Arbeitsbedingungen sicherstellen, ethische Geschäftspraktiken anwenden und Menschenrechtsverletzungen ausschließen. Diesen Anspruch stellen wir auch an unsere Geschäftspartner in der Lieferkette. Dazu haben wir konzernweit gültige Richtlinien erarbeitet und verschiedene Managementprozesse eingeführt. In unseren Richtlinien sind die Verhaltensregeln und Standards unseres Verhaltenskodexes sowie die Prinzipien des „Global Compacts“ der Vereinten Nationen (United Nations – UN) verankert. Mit den Richtlinien zur Beschaffung von Non-Fuels erkennen wir zudem die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) der UN sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) an.

Lieferantenmanagement (Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.118 ff.)

 
Die konzernweit gültige Leitlinie zu Menschenrechten verpflichten wir Mitarbeiter und Geschäftspartner dazu, angemessene Arbeitsverhältnisse zu schaffen und Menschenrechte zu achten. Mit der Leitlinie erkennen wir die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN“ (AEMR), die Prinzipien des „UN Global Compacts“ der Vereinten Nationen (United Nations – UN) und die Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an.

Menschenrechte (Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.26 ff.)


Wir wollen die neue E.ON von Anfang an konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten und dabei unsere Mitarbeiter mitnehmen. Unsere neuen konzernweiten Handlungsschwerpunkte für unsere Nachhaltigkeitsarbeit haben wir daher gemeinsam mit Mitarbeitern aus allen relevanten Fachbereichen in einer Reihe von Workshops erarbeitet. Alle unsere regionalen und globalen Unternehmenseinheiten entwickeln eigene Maßnahmen und Ziele, die auf diese Schwerpunkte einzahlen. Dazu erstellen sie Aktionspläne. Die individuelle Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einheit. So kann jede Einheit ihre Maßnahmen und Ziele an ihre Bedürfnisse und Besonderheiten anpassen und sie optimal in bestehende Prozesse integrieren.

Strategie und Ziele (Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.8 ff.)


Mitglieder unseres Steuerungsgremiums für Nachhaltigkeitsaktivitäten – das Sustainability Council – sind Vertreter aus der Konzernleitung (Group Management) sowie aus den globalen und regionalen Einheiten und unseren Unterstützungsfunktionen. Alle Mitglieder können eigene Themen in das Council einbringen und berichten über Maßnahmen und Fortschritte in ihren Einheiten. Darüber hinaus sind die Mitglieder wichtige Nachhaltigkeitsbotschafter im Unternehmen. Unsere zentrale Nachhaltigkeitsabteilung berät alle Mitarbeiter und Abteilungen, wenn sie Fragen zum Thema Nachhaltigkeit haben. Zur besseren Verständigung zwischen den Einheiten beziehungsweise Unterstützungsfunktionen und der zentralen Nachhaltigkeitsabteilung haben wir lokale Ansprechpartner als Schnittstellen benannt. Sie überblicken und koordinieren den Stand der Aktionspläne und begleiten die lokalen Projekte und Initiativen.

Nachhaltigkeitsorganisation (Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.13 ff.)