Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Unternehmensbereiche und Prozesse der Deutsche Wohnen unterliegen im Rahmen des implementierten Risikomanagementsystems der regelmäßigen sowie anlassbezogenen Risikoinventur auch hinsichtlich Compliance-Risiken. Die Abfragen decken das Korruptionsrisiko mit ab.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2017 auch ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das Beschäftigten und Vertragspartnern der Deutsche Wohnen-Gruppe ermöglicht, Hinweise auf mögliche schwerwiegende Rechts- und Regelverstöße an einen Vertrauensanwalt zu melden. Dies kann auf Wunsch anonym erfolgen; Hinweispersonen sind durch die anwaltliche Schweigepflicht des Vertrauensanwaltes geschützt. Dieser nimmt die Verdachtsfälle auf, wertet sie aus und leitet sie im Bedarfsfall an den Compliance Officer weiter. Im Berichtsjahr gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle. Unsere Verhaltensrichtlinien, die rechtskonformes Handeln vorschreiben und definieren, sind für alle Mitarbeiter im Unternehmen gültig und bindend. Jeder neue Mitarbeiter bekommt die Richtlinien bei Arbeitsantritt ausgehändigt und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Sie stehen auch unternehmensweit im Intranet zur Verfügung. Bei etwaigen Aktualisierungen ist die Kenntnisnahme ausdrücklich zu bestätigen. Zudem sensibilisieren die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter für wesentliche Compliance-Risiken. Die Mitarbeiter werden mittels eines Online-Trainings über die Grundlagen von Compliance geschult. Die Schulung enthält einen Abschlusstest, wird bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat bestätigt und ist grundsätzlich verpflichtend. Vorgänge mit eventuell kartellrechtlicher Bedeutung (zum Beispiel Ankäufe) werden einer entsprechenden Prüfung unterzogen, und sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird beim Bundeskartellamt die kartellrechtliche Freigabe eingeholt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Keine erheblichen Bußgelder und/oder nicht monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich im Berichtszeitraum.