20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Schwartauer Werke haben mit ihrem Code of Conduct Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien für ihre Mitarbeiter und Lieferanten definiert. Der Code of Conduct thematisiert die Einhaltung von Menschenrechten, das Verbot von Diskriminierung, von Kinder- und Zwangs- bzw. Pflichtarbeit, das Recht der Vereinigungsfreiheit, Anti-Korruption sowie wettbewerbswidriges Verhalten. Die Prinzipien orientieren sich an den Richtlinien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Einhaltung des Code of Conduct prüfen wir unternehmensweit.
Unsere Mitarbeiter – insbesondere im Bereich Vertrieb und Key Account – erhalten regelmäßig Compliance- Schulungen. Verantwortlich für das Thema Compliance ist der Leiter unserer Personalabteilung. 2014 gab es weder aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens noch aufgrund von Korruption formelle Vorwürfe oder Verfahren gegen die Schwartauer Werke.