20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Der Compliance Beauftragte ist der Eigentümer und Geschäftsführer, also auf höchster Ebene positioniert. Die Einhaltung der kommunizierten und festgehaltenen Compliance Regeln wird ständig (wöchentlich) überprüft.
Da die Mitarbeiter sich der Wichtigkeit des Themas bewusst sind, erfolgt ein Informationsaustausch zwischen der Verkaufsabteilung und der Geschäftsleitung täglich mehrmals.
Endkunden werden nicht eingeladen, erhalten keine Werbegeschenke.
Ein eigener Leitfaden, niedergelegt im Diensthandbuch und interne Querchecks der Abteilungen sorgen dafür, dass die Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, sondern gelebt werden.
Die Einbindung der Lieferanten in ein internes Prüfsystem sorgt für Transparenz. Bei Verträgen mit Kunden gilt immer mindestens das Vier Augen Prinzip, bei Problemen sind es mindestens zwei Augen der Geschäftsleitung dazu.
Angebotene Leistungen sind betriebsintern kalkuliert und nur in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung knapp rabattierbar. Dadurch ist der Spielraum für Mitarbeiter extrem eng, "eigene Wege zu gehen".
Wegen der vielen Zusatz-Leistungen, die wir unseren Mitarbeitern bieten, kam es bisher noch zu keinem einzigen Korruptionsfallverdacht oder dem Verdacht auf rechtswidriges Verhalten.