20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance bedeutet „Regeltreue“ mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung. Regeln sind dabei für uns die Gesetze, Verordnungen und sonstigen Anforderungen des rechtlichen Rahmens sowie die selbstgesetzten Verpflichtungen, die durch die Gesellschafter, das Unternehmen oder die Betriebspartner vorgegeben, oder innerhalb des Unternehmens verfasst werden – also Betriebsvereinbarungen, Dienstanweisungen, Tarifverträge usw.

Die Verantwortung für Compliance obliegt der Geschäftsführung und ist nicht delegierbar. Das damit verbundene Haftungsrisiko kann durch ein funktionierendes Compliance Management eingeschränkt werden. Ziel des Compliance Managements ist, die aus den gesetzlichen Vorgaben folgenden Haftungsrisiken für Unternehmen und Management so in den Leitungsprozess zu integrieren, dass Rechtsverstöße durch Mitarbeiter, Beauftragte und Organe verhindert werden. Compliance Management schafft Transparenz, Hilfestellung und Verbindlichkeit. Zugleich dient es auch dem Schutz der Beschäftigten, Beauftragten und Organe vor Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen.

Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter im Hinblick auf Compliance regelmäßig sensibilisiert und es wurden Stellen und Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Regeln zu steuern und zu überwachen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die unternehmerischen Aktivitäten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, untergesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen befinden. Dafür wurde die Funktion des Compliance-Beauftragten geschaffen und eine Compliance-Organisation aufgebaut, die eine dynamische Überprüfung und Weiterentwicklung der Regelsysteme ermöglicht und das Bewusstseins für die Regelkonformität stärkt.

Der Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema Compliance in 2015 hat zur Stärkung der Organisation beigetragen. Die bestehenden Anweisungen wurden überprüft, vereinheitlicht und werden an die neu entwickelten Unternehmensrichtlinien angepasst. Dazu werden die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen. Weiterhin wurde für alle Belange der Corporate Compliance ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter und Kunden jenseits der Hierarchie ernannt.

Weitere Informationen zum Thema Compliance sind auf der Homepage zu finden.