Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten insb. Korruption dient eine Vielzahl von institutionellen, funktionalen und prozessualen Maßnahmen.
Die Unternehmenscompliance ist durch direkte Anbindung an den Vorstand in der Lage, unabhängig und zentral durch Vorgaben und Kontrollen auf rechtskonformes Verhalten hinzuwirken. Sie erstellt jährlich eine Gefährdungsanalyse in der potentielle Risiken gelistet und - im Hinblick auf bereits bestehende Präventionsmaßnahmen – bewertet werden. Hieraus werden ggf. zusätzlich erforderliche Maßnahmen abgeleitet.
Weiterhin hat die IBB einen zentralen Einkauf und ein zentrales Rechnungswesen mit festgelegten Prozessen, welche sicherstellen, dass Korruption sowie wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen bei Ausschreibungen verhindert werden.
Verschiedene Präventions- und Kontrollmaßnahmen dienen der Verhinderung von strafbaren Handlungen, wie z. B. Vier-Augen-Prinzip, org. Regelungen (AA, Vertretungs- und Kompetenzregeln), Stichprobenkontrollen, Firewalls, IT-Security, Verwendungsnachweiskontrollen bei der Vergabe von Subventionen.
Zusätzlich werden zur Sensibilisierung der Beschäftigten Merkblätter zur Erkennung von strafbaren Handlungen sowie bei gegebenem Anlass spezielle Intranet-Mitteilungen zu Vorfällen und deren Verfolgung durch die Unternehmenscompliance veröffentlicht.