20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten, wozu auch das Verbot von Korruption zählt, ist selbstverständlich und entspricht dem eigenen Werteverständnis. Angesichts der Unternehmensgröße als Einzelunternehmerin und des geringen Korruptionsrisikos durch die Beratungstätigkeit in Deutschland sind Standards, Systeme und Prozesse nicht notwendig.