20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Miteinander bei ista prägen die ista Shared Values. Die fünf Werte sind das Fundament unserer Unternehmenskultur. Sie nehmen in allen Ländern Einfluss auf die Umsetzung strategischer und operativer Maßnahmen und bestimmen somit wesentlich unsere langfristige Entwicklung und unseren nachhaltigen Erfolg. Sie sind die Basis für eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit externen Partnern. Im Berichtszeitraum lernten neue Mitarbeiter die Werte mit einem Shared Values Spiel bei Onboarding-Veranstaltungen kennen. Auch einige unserer Mitarbeiterveranstaltungen wie der jährliche soccer cup oder das Head Office Sommerfest standen ganz in ihrem Zeichen.

Neben dem gemeinsamen Werteverständnis geben interne Richtlinien und internationale Übereinkommen wie die UN-Konvention gegen Korruption, die UN-Deklaration für Menschenrechte und ILO Grundsatzerklärung einen klaren Handlungsrahmen vor. Der ista Verhaltenskodex enthält wichtige Grundsätze wie die Vermeidung von Interessenskonflikten und die Ablehnung von Korruption und Bestechung. Der Kodex ist für alle Mitarbeiter bindend und liegt ihnen in gedruckter Form und im Intranet vor. Für unsere Standorte gelten weitere Richtlinien, zum Beispiel bezüglich Zuwendungen (Deutschland) sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (international).

Für die Überwachung der Einhaltung der Richtlinien und Verpflichtungen ist Bereich Corporate Internal Audit und Compliance im Rahmen seiner regulären Prüfungstätigkeiten zuständig. Er steht den Mitarbeitern auch als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. 2016 wurden alle Mitarbeiter in Deutschland auf die Compliance-Anforderungen gesondert hingewiesen. In ausgewählten Ländern, wurden Mitarbeiter persönlich zum Verhaltenskodex geschult und ein zentrales Monitoring für Bereiche eingerichtet, die besonders korruptionsgefährdet erscheinen.

Einhaltung des Verhaltenskodex

Damit nicht regelkonformes Verhalten Gehör findet, richtet der Bereich Corporate Internal Audit und Compliance aktuell eine Mitarbeiter Hotline zur Meldung von Verstößen ein. Diese Hotline soll von einem unabhängigen, externen Anbieter betrieben werden.

Um das Bewusstsein für unseren Verhaltenskodex darüber hinaus weiter zu schärfen, bieten wir entsprechende Trainings an. Teil davon ist unter anderem ein Compliance-Spiel, bei dem die Mitarbeiter vor heikle Situationen gestellt werden und diese nach ihrem Verständnis lösen müssen. Darüber hinaus werden regelmäßige Compliance-Schulungen für Führungskräfte durchgeführt.
2017 wird in den Emerging Markets (China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei, Weißrussland und Russland,) ein Compliance Reporting- und Freigabesystem eingeführt. In Zukunft werden auch die osteuropäischen Länder Ungarn, Kroatien, Rumänien, Tschechien, die Slowakei und Polen in ein zentral eingeführtes Compliance Management einbezogen. Dies bedeutet, dass nach einer umfangreichen Analyse der Compliance-Risiken, Maßnahmen für die Reduzierung der festgestellten Risiken festgelegt und deren Umsetzung laufend überwacht werden. In jedem dieser Länder befindet sich dafür ein Compliance-Verantwortlicher, der vor Ort die Einhaltung der Compliance-Regeln sicherstellt. Aus Deutschland überprüfen zwei Compliance-Manager aus dem Bereich Corporate Internal Audit und Compliance die Einheiten stichprobenweise. Dabei halten sie sich an die Methodik
des intern erstellten House of Compliance (siehe Nachhaltigkeitsbericht 2016, S. 13).

Fairness
Im Mai 2017 legte das Bundeskartellamt den Ergebnisbericht zur 2014 eingeleiteten Sektoruntersuchung vor. Die fast zwei Jahre dauernde, umfassende Untersuchung ergab, dass die Messdienstleister sich wettbewerbskonform verhalten. Das Bundeskartellamt sieht deshalb keine Anhaltspunkte für ein wettbewerbsbehördliches Einschreiten. Bei der Gestaltung unserer Preise betrachten wir stets den Gesamtkontext zwischen Anforderungen unserer Kunden, Wettbewerbsfähigkeit und Investition in neue, innovative Technologien. Dabei ist die hohe Qualität unserer Produkte und Services das entscheidende Kriterium.