Die Hochschule legt dar, welche Standards und Prozesse existieren, sowie welche Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption ergriffen werden.
Sie legt insbesondere dar, wie Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die UHH verfügt über mehrere Organe zur Beratung über ethisches und rechtlich korrektes Verhalten. Es existieren klare universitäre und gesetzliche Vorgaben zur Meldung ethisch und rechtlich inkorrekten Verhaltens. Generell ist in einer Dienstvereinbarung zwischen der UHH und den Personalräten festgelegt, dass Beschäftigte keine Sanktionen oder Nachteile jedweder Art fürchten müssen, wenn sie sich benachteiligt fühlen und diese Bedenken vorbringen. Des Weiteren führt die Dienstvereinbarung eine Liste mit AnsprechpartnerInnen auf, die das Personal bei Problemen unterstützen (z.B. die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung, siehe Kriterium 15).
Verdachtsfälle von Korruption sind an die Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung der UHH zu melden. Sie ist zuständig für die Beratung und Betreuung von Beschäftigten sowie für die Prüfung von Mitteilungen und bei Bedarf deren Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden.
Bei Konflikten zum Thema „Gute Wissenschaftliche Praxis“ versucht die unabhängige und nicht weisungsgebundene Ombudsstelle, als unparteiische Schiedsperson Lösungsvorschläge für die Betroffenen auszuarbeiten. Beschwerden zum Thema Prüfungen werden in §66 HmbHG geregelt. Dort ist auch die Möglichkeit festgehalten, Beschwerdestellen in einzelnen Fakultäten einzurichten. Zusätzliche Informationen hierzu finden sich im zweiten NHB ab S. 18 [
https://www.nachhaltige.uni-hamburg.de/downloads/uhh-nachhaltigkeitsbericht-online.pdf].