14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Erlebnis Akademie AG sieht sich als verlässlicher Partner für ihre Mitarbeiter, denen sie einen interessanten, sinnerfüllten und herausfordernden Arbeitsplatz bietet. Es wird großer Wert auf aktive Mitgestaltung der betrieblichen Prozesse gelegt, so auch in Nachhaltigkeitsbelangen (z.B. durch gezielte Verbesserungsvorschläge). U.a. wird durch die Evaluation von Mitarbeitergesprächen diese Einbindung gewährleistet. Über neue Ziele und deren Erreichung bittet die EAK um aktive Mitarbeitet und Vorschläge. Diese können den Vorständen und den Nachhaltigkeitsbeauftragten übergeben werden.
Ehrlichkeit, Vertrauen, Menschlichkeit spielen eine ebenso zentrale Rolle im Miteinander, wie die Förderung eines gesunden Lebensstils und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Der einzelne Mitarbeiter wird als wichtigste Ressource gesehen, der durch sein Engagement die Grundlage für den Unternehmenserfolg bildet. Es wird auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und das Umsetzen   
von Vorgaben in der Arbeitssicherheit großen Wert gelegt. Allein an den deutschen Standorten sind z.B. zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschäftigt. Konkrete Ziele sind dadurch gesetzt, dass die Einhaltung von nationalen und internationalen Standards als selbstverständlich gilt. 
Im europäischen Ausland betreibt die eak aktuell Tochtergesellschaften in Tschechien, in Spanien, in Frankreich und in Österreich. In der Slowakei, Polen, Slowenien und Kanada bestehen Beteiligungsunternehmen. Die tschechische Zazitkova Akademie s.r.o. bietet zusammen mit Joint-Venture-Partnern mit dem Baumwipfelpfaden in Lipno nad Vltavou (CZ), in Krkonose (CZ), in Bachledova Dolina (SK) und in Zrece (SI) ihren Gästen ein vergleichbares Angebot, wie an den deutschen Standorten. 
Als selbstverständlich gilt auch hier die Einhaltung nationaler und internationaler Arbeitnehmerrechte.
Die beiden Töchter in Spanien und Österreich mit dem Baumwipfelpfad Salzkammergut agieren nach den Nachhaltigkeitsgrundsätzen des deutschen Mutterunternehmens.
Durch die planbare Geschäftstätigkeit sieht die Erlebnis Akademie AG keine wesentlichen Risiken auf eine negative Auswirkung der Arbeitnehmerrechte.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Erlebnis Akademie AG lebt den Grundsatz der Gleichheit.

Jeder Mitarbeiter, egal welchen Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religion oder anderen Diversitäten hat dieselbe Chance, sich in das Unternehmen einzubringen. Die Unternehmensleitung und die Führungskräfte haben stets ein offenes Ohr für die Probleme ihrer Mitarbeiter. Es wird immer versucht, eine gute und nachhaltige Lösung zu finden.

Bei der Bezahlung der Mitarbeiter orientiert sich die eak am Tarifvertrag des Einzelhandels, dessen Vorgaben überwiegend übertroffen werden. Es gilt der Grundsatz des equal payments.

Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen seit 2016 verstärkt auf der Agenda. Eine zweite Fachkraft für Arbeitssicherheit ist seit Herbst 2017 im Betrieb und unterstützt beratend die südlichen Standorte des Unternehmens. 

Home Office Möglichkeiten können nicht nur von den Führungskräften wahrgenommen werden.

Konkrete themenspezifische Ziele erachtet die EAK als nicht notwendig, da sie Diversity und Chancengerechtigkeit als gegeben sieht.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Erlebnis Akademie AG befindet sich seit den letzten Jahren im starken Wachstum. Es haben viele neue Mitarbeiter das Unternehmen bereichert, neuen Input gebracht und für Weiterentwicklung gesorgt.

Intern finden regelmäßig Teambuildingveranstaltungen durch firmeneigene Coaches statt. Falls individueller Weiterbildungsbedarf besteht, werden durch Mitarbeitergespräche Möglichkeiten aufgezeigt, diesen zu decken. Jeder Mitarbeiter hat die Option, bedarfsgerecht und eigeninitiativ an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dieser Bedarf wird kurzfristig geplant. Aus diesem Grund gibt es keine konkreten Aus- und Weiterbildungsquoten, die erreicht werden müssen. Auch sieht die eak keine Risiken in ihrer Geschäftstätigkeit, da die Weiterentwicklung jedes Mitarbeiters gefördert wird.

Am Standort Rügen können junge Menschen ein Freiwillig Soziales Jahr ableisten. Regelmäßig ermöglicht es die Erlebnis Akademie AG Schülern und Studenten durch verschiedene Praktika, Einblicke in die Berufswelt zu bekommen.

Die Erlebnis Akademie AG bildet auch aus. So wurden und werden Veranstaltungskaufleute, Bürokauffrauen, Kauffrauen für Bürokommunikation, Kauffrauen für Büromanagement, duale Studenten für Betriebswirtschaftslehre, Sportmanagement, Interkulturelles Management und Eventmarketing ausgebildet.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

2019 gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle oder Verletzungen mit schweren Folgen.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es 3.

Dokumentierte Erste Hilfe Leistungen gab es:
 - Zentrale Bad Kötzting: 0
 - NEZR Rügen: 22
 - BWP Bayerischer Wald: 0
 - BWP Schwarzwald: 0
 - BWP Saarschleife: 0
Die am häufigsten dokumentierten Verletzungen waren kleine Schnittwunden, leichte Prellungen durch Stürze und Zeckenbisse.

Die Anzahl der 2019 gearbeiteten Stunden lag bei 187.642,19

2019 gab es keine arbeitsbedingten Erkrankungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Führungskräfte unterwiesen, in Zusammenarbeit mit den beiden Fachkräften für Arbeitssicherheit, die einzelnen Mitarbeiter bedarfsgerecht und regelmäßig zu den arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Themen ihres Arbeitsplatzes. Einmal jährlich findet ein standort-individueller Arbeitsschutztag statt, an dem Unterweisungen für alle Mitarbeiter stattfinden. An jedem Standort sind von der Berufsgenossenschaft ausgebildete Sicherheitsbeauftragte beschäftigt. Diese stehen in engen Austausch mit - und dienen als direkte Ansprechpartner für die Mitarbeiter vor Ort. Bei den regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen und der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird auf die Erfahrungen und Erkenntnisse der Mitarbeiter eingegangen und diese fließen in den kontinuierlichen Verbesserungsprozeß mit ein. Externe Betriebsärzte stehen den Verantwortlichen, sowie allen Mitarbeitern beratend zu Seite.
Arbeitsschutzausschußtreffen finden in Form von Gesprächen mit allen betrieblichen Verantwortlichen des Arbeitsschutzes in regelmäßigen Abständen und je nach Bedarf statt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Erfassung dieser Daten ist aufgrund der Unternehmensgröße nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Anzahl der Mitarbeiter der Erlebnis Akademie AG 2019:

zusätzlich
(Aufstellung gem. §267 HGB)

Durchschnittsalter:  38 Jahre bei den Frauen und  39 Jahre bei den Männern

Andere Diversitäten werden aufgrund der Unternehmensgröße nicht erfasst und sind nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

2019 wurden keine Diskriminierungsfälle bekannt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten der Erlebnis Akademie AG sind einerseits das Planen und Bauen von neuen Naturerlebniseinrichtungen und andererseits das Betreiben dieser Anlagen.

Der Hochbau geschieht durch Firmen, die die Erlebnis Akademie AG teilweise schon viele Jahre begleiten. Der Tiefbau wird durch lokale oder regionale Anbieter abgedeckt. Eine konkrete Zielsetzung einer Durchleuchtung dieser Lieferkette bezüglich Menschenrechtsverletzungen ist nicht geplant. Die Erlebnis Akademie AG verlässt sich hier auf das jahrelange Vertrauen und das Einhalten von Menschenrechten und Arbeitsschutzgesetzen. Alle Firmen stammen aus Deutschland oder Europa und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
Beim Betreiben der einzelnen Standorte gilt dasselbe Prinzip. Teilweise wird direkt regional eingekauft. Falls dies nicht möglich ist, z.B. aus betriebswirtschaftlichen Gründen, wird auf Nachhaltigkeitsaspekte bei renomierten Zulieferfirmen geachtet, gemäß der Einkaufsrichtlinie.

Aus diesen Gründen erkennt die eak keine wesentlichen Risiken im Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Daten werden nicht erfasst, da es aufgrund der Unternehmensgröße keine Relevanz hat.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Eine konkrete Überprüfung der Standorte findet nicht statt. Die Erlebnis Akademie AG agiert unter den strengen deutschen bzw. europäischen menschenrechtlichen Vorgaben und sieht deren Einhaltung als Selbstverständlichkeit.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die in den Shops angebotenen Waren stammen nachweisbar zu 100% von Lieferanten und Hersteller die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen. Nach diesen Kriterien werden neue Produkte ausgewählt:
- Regional
- Nachhaltig
- Social Fair (Behinderten Werkstätten, Frauenhäuser, o.ä.)
- Upcycling
- Newcomer
Der Einkauf von Büro- oder anderen Verbrauchsmaterialien findet gemäß der Einkaufsrichtlinie bei renomierten nachhaltigen Lieferanten statt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Aufgrund der oben genannten Kriterien findet eine konkrete Überprüfung nicht statt. 


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Neben der Schaffung von touristischen Leuchtturmprojekten und neuen Arbeitsplätzen in den einzelnen Regionen sieht sich die Erlebnis Akademie AG als verlässlicher Partner für viele lokale und regionale Vereine und Einrichtungen. So werden eine Vielzahl von Sport-, Kultur- und Umweltschutzorganisationen lokal oder auch bundesweit unterstützt. Es bestehen Partnerschaften mit Kindergärten und Schulen. 2019 wurde ein Gesamtvolumen von über 10.000 € an Spenden aufgebracht.
Mit der Tochtergesellschaft DoNature gGmbH schafft die Erlebnis Akademie AG verstärkt den Wissenstransfer von Umweltbildung zu ihren Gästen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Diese Daten können unter:
https://www.eak-ag.de/eakag/investoren/finanzkennzahlen/
eingesehen werden.
Hier sind auch die Finanzberichte der letzten Jahre veröffentlicht. 


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Erlebnis Akademie AG ist in keine Gesetzgebungsverfahren involviert und leistet keine Lobbyarbeit oder Spenden an Parteien oder Politiker. Aktuell ist kein Gesetzgebungsverfahren relevant. 

Die Erlebnis Akademie AG ist Fördermitglied bei EUROPARC Deutschland e.V.
EUROPARC Deutschland e.V. ist als Dachverband der drei Schutzgebietskategorien Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks Träger der Dachmarke Nationale Naturlandschaften.

Die Erlebnis Akademie AG vertreten durch den Vorstandssprecher Bernd Bayerköhler ist als Mitglied im Senat der Wirtschaft in Deutschland in der Allianz für Entwicklung und Klima engagiert. Dieses Bündnis aus Unternehmen, Behörden und der Zivilgesellschaft hat sich zum Ziel gemacht, Emissionen zu vermeiden, zu reduzieren und zu kompensieren. Kompensationsinvestitionen sollen in Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländer fließen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Erlebnis Akademie AG leistet keinerlei politische Spenden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Um die Wahrscheinlichkeit von rechtswidrigem Verhalten und Gesetzesverstößen zu minimieren, werden vor allem Mitarbeiter geschult, die sich verantwortlich in den jeweiligen Bereichen um die Einhaltung von gesetzlichen Regularien kümmern. Diese regelmäßigen Schulungen (2 Jahresrythmus) münden in verschiedene Compliancerichtlinien und Einhaltungsprozesse, die nach Wichtigkeit etabliert wurden und sukzessive zu einem auf die Erlebnis Akademie AG angepassten Compliancesystem führen werden.  Das Thema Korruption wurde aufgrund der Unternehmensgröße bisher nicht als wesentlich erachtet.

Es gibt noch keinen spezifischen Compliance Officer. Die Verantwortung für die Einhaltung von gesetzlichen und vertraglichen Regeln obliegt in der eak dem Vorstand. Die Durchführung in den einzelnen Unternehmensbereichen übernehmen jeweils dafür geschulte Mitarbeiter.

Um rechtswidriges Verhalten beispielsweise in den Bereichen Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozialversicherungsrecht etc. zu vermeiden, wurde ein Mitarbeiter geschult, der sich um die Einhaltung entsprechender Regularien kümmert. Er berichtet dem Vorstand bzw. dem jeweiligen Bereichsleiter. Vermeidungsprozesse werden etabliert.

In Kassenbereichen und bei Mitarbeitern, die Überweisungsbefugnis haben, wurden Prüf- und Kontrollprozesse eingeführt, die die Wahrscheinlichkeit von rechtswidrigen Verhalten verringern helfen. Als Beispiele sind ein Berichts- und Dokumentationswesen oder automatisierte Überwachungssysteme zu nennen.

Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben wird gewährleistet, indem Regeln zum Zugang und zur Verwendung von gespeicherten Daten erstellt wurden (vorwiegend IT-Compliance). Ein Datenschutzbeauftragter wurde Anfang 2018 geschult und benannt.

Zur Beachtung der Berichts-, Melde-, Einberufungs- und Kontrollpflichten gem. Aktiengesetz sowie zur Beachtung des Börsen- und Kapitalmarktrechts wurden ebenso Mitarbeiter geschult. Es wurden Prozesse und Strukturen entwickelt, die die Einhaltung dieser Regularien sicherstellen sollen (z.B. Führung Insiderverzeichnis, Beauftragung externer Firmen zur Organisation und Durchführung von Pflichtveröffentlichungen, Hauptversammlungen, etc.).

Weitere vorbeugende Maßnahmen, um rechtswidriges Verhalten zu vermeiden sind unregelmäßige Schulungen zu verschiedenen Themen der Compliance.

Konkrete Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben gibt es nicht, ausser den üblichen Compliance Risiken eines Unternehmes. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Erlebnis Akademie AG sieht kein Risiko im Hinblick auf Korruption und somit werden keine Standorte daraufhin überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

2019 kam es zu keinen Korruptionsfällen und somit wurden keine Maßnahmen ergriffen.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Jahr 2019 wurde die Erlebnis Akademie AG zu keiner Zahlung von Bußgeldern oder anderen nicht monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verpflichtet.