14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Grundlage für die Mitbestimmung der Beschäftigten der Investitionsbank Berlin ist das Personalvertretungsgesetz Berlin. Die Bank steht im regelmäßigen, partnerschaftlichen und konstruktiven Dialog mit Vertretern der Arbeitnehmerschaft zu allen mitbestimmungsrelevanten Fragen.
Es wird im Rahmen des Aufbaus des Nachhaltigkeitsmanagement angestrebt, die Beschäftigten durch systematische Kommunikationsmaßnahmen sowohl informatorischer als auch dialogischer Art (z.B. Mitmachaktion zum Energiesparen im persönlichen Arbeitsumfeld) einzubinden.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet die Investitionsbank Berlin (IBB) zur Gleichstellung der bei ihr beschäftigten Frauen und Männer, zur beruflichen Förderung der beschäftigten Frauen sowie zum Abbau von Benachteiligungen bei der beruflichen Entwicklung der Frauen. Vor diesem Hintergrund gilt nun schon der zweite Frauenförderplan für die Jahre bis zum 31.12.2017. Frauenförderung ist Führungsaufgabe und die Erfahrung aus dem ersten Frauenförderplan zeigt, dass nur das, was verbindlich geregelt wird, auch gute Chancen auf Realisierung hat. Mit dem Beurteilungs- und Zielvereinbarungssystem IBB (BuZ) steht uns ein Instrument zur Verfügung, das diese Verbindlichkeit herstellt. Eine zentrale Maßnahme des zweiten Frauenförderplans ist das Mentoringprogramm für Frauen.
Die IBB unterstützt Berufseinsteiger mit Migrationshintergrund in der Weise, dass sie bei der Besetzung von Ausbildungs- und Dualstudiums-Plätzen diskriminierungsfrei berücksichtigt werden.
Die Gruppe der Menschen mit Behinderung, deren Teilhabe am Berufsleben auf Basis des Sozialgesetzbuchs IX gefördert werden soll, werden im Unternehmen integriert. Die Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllen wir vollumfänglich. Eine Schwerbehindertenvertreterin nimmt zu Gunsten schwerbehinderter Beschäftigter eine Überwachungs-, Vermittlungs-, Unterstützungs- und Beratungsfunktion ein.
Zwischen den Betriebsparteien sind in 2014 deshalb wie schon in den Vorjahren Dienstvereinbarungen zu folgenden Gesundheits-Themen gültig: Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gleitzeit, Bildschirmarbeitsplätze, Nichtraucherschutz.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement definierte der Steuerungskreis Gesundheit im Jahr 2014 Maßnahmenpakete, die langfristig die Gesundheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten stärken sollen. Folgende Maßnahmenpakete werden 2015 – wie schon 2014 - bearbeitet:
- Ein Employee Assistance Programm bietet seit August 2014 den Beschäftigten Beratung zu gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Belastungen an.
- Die Betriebssportgemeinschaft bietet diverse Bewegungs-Kurse an, die durchgeführte Blutuntersuchungs-Aktion, Augenuntersuchungs-Aktion sowie die Grippeschutzimpfung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Prävention von Krankheiten. Besondere ergonomische Arbeitsplätze werden bei ärztlicher Indikation eingerichtet.
- Die Bereitstellung eines Entspannungsraums, eines Massageraum und eines Massage-Angebots bieten allen Beschäftigten Möglichkeiten der selbstverantwortlichen, ganzheitlichen Gesundheitsförderung.
Die IBB hat seit 2007 ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das die Anforderungen des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) vollumfänglich erfüllt. Die Einzelfall-Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement übersteigen die Anforderungen der Dienstvereinbarung. Sie dienen der Prävention längerer krankheitsbedingter Fehlzeiten und den Betroffenen bei der Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit.
Dem Arbeitsschutz dienen Maßnahmen, die auf gesetzlichen Arbeitsschutz-Bestimmungen beruhen. Dazu gehören Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das BGB bezüglich der Unternehmerverantwortung und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die schon in den 1990er Jahren etablierten flexiblen Arbeitszeit-Modelle bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die IBB verfügt über ein Kompetenzmodell, das die beurteilungsrelevanten Kriterien für die Führungskompetenz, die Methodenkompetenz und soziale Kompetenz umfasst und dabei unterstützt diese zu fördern. Die Organisationseinheiten verfügen über ein Budget für die Finanzierung von Maßnahmen der Mitarbeiterschulung.
Ziel der Ausbildung ist wiederum die Sicherung qualifizierter Nachwuchskräfte für das Unternehmen.
Wir bauen – auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - auf lebenslanges Lernen, das Beschäftigten aller Altersklassen Angebote macht.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.
Im Jahr 2014 verzeichnete das Unternehmen 13 Unfälle, davon elf Wegeunfälle und zwei Arbeitsunfälle. Damit liegt die Verletzungsrate auf Basis der Gesamt-Beschäftigtenzahl von 622 (ohne Vorstand) bei 2,1 Prozent. Zehn der 13 Unfälle betrafen Frauen, drei betrafen Männer. Das Unternehmen meldet und registriert Unfälle anhand des Regelwerks unseres Unfall-Versicherungsträgers, der Unfallkasse Berlin. Diese Praxis folgt den gesetzlichen Anforderungen.
Es gab im Berichtszeitraum keine arbeitsbedingten Todesfälle.
Die Ausfalltagequote bezieht sich nur auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
In der IBB betrug die Gesamt-Abwesenheitsquote im Geschäftsjahr 2014 6,43 %. Die Abwesenheitsrate (= Krankenquote) wird nach unterschiedlichen Fehlzeitentatbeständen wie Kurzzeiterkrankungen ohne Attest bis 3 Tage, Krankschreibungen mit ärztlichem Attest, Krankschreibungen über 6 Wochen sowie Krankenhausaufenthalte sowie nach den einzelnen Kostenstellen ermittelt, jedoch nicht nach Geschlecht.
Die vor Ort tätigen Vertragspartner für deren Sicherheit am Arbeitsplatz die IBB haftbar ist, verzeichneten keine in den Geltungsbereich der Zusammenarbeit fallenden Verletzungen, Ausfalltage, Abwesenheitstage oder Todesfälle.
Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.
Zwischen den Betriebsparteien sind in 2014 wie schon in den Vorjahren Dienstvereinbarungen zu folgenden Gesundheits-Themen gültig: Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement , Gleitzeit, Bildschirmarbeitsplätze, Nichtraucherschutz.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement definierte der Steuerungskreis Gesundheit 2014 Maßnahmenpakete, die langfristig die Gesundheit der Beschäftigten stärken sollen. Folgende Maßnahmenpakete wurden in 2014 bearbeitet:
- Ein Employee Assistance Programm bietet seit August 2014 den
Beschäftigten Beratung zu gesundheitlichen, sozialen und beruflichen
Belastungen an
- Die Betriebssportgemeinschaft bot auch im Jahr 2014 diverse Bewegungs-
Kurse an.
- Die 2014 durchgeführte Blutuntersuchungs-Aktion, Augenuntersuchungs-
Aktion sowie die Grippeschutzimpfung dienten der Früherkennung
beziehungsweise der Prävention von Krankheiten
- Ergonomische Arbeitsplätze wurden bei ärztlicher Indikation eingerichtet.
Die Bereitstellung eines Entspannungsraums, eines Massageraum und
eines Massage-Angebots boten allen Beschäftigten Möglichkeiten der
selbstverantwortlichen, ganzheitlichen Gesundheitsförderung.
Die in 2014 durchgeführten Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement überstiegen die Anforderungen der Dienstvereinbarung und der entsprechenden Gesetze. Sie dienten der Prävention längerer krankheitsbedingter Fehlzeiten und den Betroffenen zur Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit. Dem Arbeitsschutz dienen Maßnahmen, die auf gesetzlichen Arbeitsschutz-Bestimmungen beruhen. 100% der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes werden in der IBB eingehalten. Dazu gehören
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV),
- die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- das BGB bezüglich der Unternehmerverantwortung und
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.
Im Jahr 2014 haben die Beschäftigten durchschnittlich 24,3 Stunden für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen aufgewendet. Dabei investierten Frauen durchschnittlich 24,6 und Männer durchschnittlich 24,0 Stunden in ihre Weiterbildung.
Nach Hierarchie-Ebenen unterschieden sich dabei die durchschnittlichen Weiterbildungsstunden pro Person wie folgt: Beschäftigte ohne Führungsverantwortung 22,7 Stunden, Abteilungsleitungen 48,6 Stunden, oberes Management (Bereichsleitungen, Generalbevollmächtigte, Vorstand) 31,2 Stunden.
Die Auszubildenden und Dualstudierenden wendeten in 2014 durchschnittlich 26,9 Stunden für Weiterbildungsmaßnahmen auf, gefolgt von Beschäftigten des Unternehmensbereichs „Markt“ (25,3 Stunden), des Unternehmensbereichs Kredit-Marktfolge (24,3 Stunden) und des Unternehmensbereichs Steuerung-Marktfolge (23,4 Stunden), der Stäbe inklusive Treasury (23,3 Stunden).
Im Jahr 2014 haben insgesamt 11 junge Kolleginnen und Kollegen ihre Ausbildung in der IBB aufgenommen. Zum Stichtag 31.12.2014 befanden sich insgesamt 33 angehende Bankkaufleute und Dual-Studierende in der Ausbildung. Im Rahmen des dualen Studiums werden zum Stichtag insgesamt 24 junge Kolleginnen und Kollegen ausgebildet, davon 15 in der Fachrichtung Bank, 6 in der Fachrichtung Immobilienwirtschaft und 3 in der Fachrichtung Informatik. Den Ausbildungsberuf „Bankkaufmann/frau“ erlernen insgesamt 9 Auszubildende. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 wurden 7 Dual-Studierende sowie eine Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss als Angestellte übernommen.
Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht,
Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.
Zu den Kontrollorganen der Investitionsbank zählen folgende Funktionen: Verwaltungsrat, der Vorstandsvorsitzende, der Vorstand der Marktfolge, die Generalbevollmächtigten des Markts und der Marktfolge, der Leiter Revision und der Compliance-Beauftragte.
Den Kontrollorganen gehören fünf Frauen (36 Prozent) und neun Männer (64 Prozent) an. In den Kontrollorganen tätig sind vier Personen im Alter zwischen 30 und 50 Jahren und 10 Personen im Alter über 50 Jahren. Zwei der fünf Frauen und zwei der neun Männer (jeweils 14,5 Prozent) der in den Kontrollorganen tätigen Personen sind zwischen 30 und 50 Jahren alt
Drei der fünf Frauen (21 Prozent) und sieben (50 Prozent) der in den Kontrollorganen tätigen Personen sind älter als 50 Jahre alt.
In der Investitionsbank Berlin waren in 2014 52 Führungskräfte tätig, davon 33 Männer (63,5 Prozent) und 19 Frauen (36,5 Prozent). 29 Führungskräfte sind zwischen 30 und 50 Jahren alt, 23 über 50 Jahre alt.
Von den 570 Beschäftigten ohne Führungsverantwortung, die im Jahr 2014 in der Investitionsbank Berlin tätig waren, sind 348 Frauen (61 Prozent) und 222 Männer (29 Prozent). 82 Beschäftigte ohne Führungsverantwortung sind unter 30 Jahre alt, weitere 297 zwischen 30 und 50 Jahren alt und 191 sind über 50 Jahre alt.
Dem Personalcontrolling liegen alle Daten vor. Sie beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014.
Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
Im Berichtszeitraum 2014 kam es zu keinen gemeldeten Diskriminierungsvorfällen. Beschäftige können sich ggf. vertrauensvoll an den Stab Personal, die Beschäftigtenvertretungen, als auch an einen externen Beratungsdienst „Employee Assistance Program“ (EAP) wenden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Ergänzend zur ILO-Eigenerklärung und zur Sensibilisierung der Lieferanten auf Menschenrechte hinterfragt die IBB Produktherkunft und –gewinnung über eine entsprechende Produktübersicht. Hier müssen die Lieferanten Angaben machen, ob die Waren aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. Nicht-EWR stammen. Über Nachweise wie beispielsweise Fair Trade wird sichergestellt, dass die Produkte ILO-konform gewonnen/hergestellt wurden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.
Die Investitionsbank Berlin operiert ausschließlich in der Region Berlin, in der die Menschenrechtslage nicht besorgniserregend ist. Die Einbeziehung von Menschenrechtsaspekten ist jedoch Teil der Beschaffungs- und Vergabeprozesse.
Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.
Da die IBB nur einen Standort in Berlin hat, sind solche Prüfungen nicht relevant. Die menschenrechtliche Situation in Deutschland gibt keinen Anlass zu Prüfhandlungen.
Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.
Von den nach Vergabevorschriften auf Menschenrechtsbelange zu prüfenden Lieferanten werden 100% auf Menschenrechtskriterien geprüft. In 2014 waren davon 0,2 % neue Lieferanten betroffen.
Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.
Im Berichtsjahr wurden 10 Lieferanten auf die Einhaltung menschenrechtlicher Aspekte nach den in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards überprüft. Einige anlassbezogen sogar mehrfach. Dabei wurden keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen festgestellt. Sofern ein Verstoß festgestellt bzw. zur Kenntnis gelangt, wird der Dienstleister ausgeschlossen bzw. nicht mehr beauftragt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Investitionsbank Berlin ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und die Förder- und Strukturbank des Landes Berlin. Mit einer Bilanzsumme von 20,5 Mrd. EUR und rund 620 Beschäftigten trägt die IBB als gemeinwohlorientiertes Unternehmen zur Beschäftigungssicherung und Weiterentwicklung der Region bei. Als Investitionsbank des Landes haben wir nicht nur einen förderpolitischen, sondern auch einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag. Über unseren eigentlichen Förderauftrag hinaus erbringen wir im Rahmen des Berlin-Beitrages Leistungen für die Infrastruktur der Berliner Wirtschaftsförderung und den Wohnungssektor. Im Rahmen von Sponsoring und Spenden unterstützt die IBB unterschiedliche soziale Initiativen.
Gesellschaftliches Engagement der IBB
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Die IBB erwirtschaftet zum Jahresende 2014 Erträge in Höhe von 150,8 Mio. EUR. Mit einem Beitrag von 89% bestimmt der Zinsüberschuss die Entwicklung der Erträge. Die Betriebskosten betragen für das Jahr 2014 34,8 Mio. EUR und beinhalten Sachaufwendungen in Höhe von 31,2 Mio. EUR sowie Normalabschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 3,6 Mio. EUR. Die Personalaufwendungen belaufen sich für das Jahr 2014 auf 48,5 Mio. EUR. Die IBB stellt dem Land Berlin einen Berlin Beitrag zur Unterstützung der Förderpolitik zur Verfügung. Diese Vorabausschüttungen an das Land Berlin für 2014 beträgt 32,9 Mio. EUR. Zusätzlich zum Berlin Beitrag werden die von der IBB ausgesprochenen Finanzierungszusagen größtenteils zinssubventioniert. Es wurden 2014 Margenverzichte in Höhe von 2,3 Mio. EUR ausgesprochen.
In der Wirtschaftsförderung wurden insgesamt Zuschüsse in Höhe von 144,0 Mio. EUR vergeben und Darlehen/Beteiligungen in Höhe von 334,0 Mio. Euro zugesagt. Im Bereich der Immobilienförderung erfolgten insgesamt Finanzierungszusagen in Höhe von 590,6 Mio. Euro, wovon 15,7 Mio. Euro auf Zuschüsse entfielen. Zinssubventionen summierten sich dabei in 2014 auf Margenverzichte in Höhe von 2,3 Mio. Euro.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Investitionsbank Berlin tätigt grundsätzlich keine Spenden an Parteien und Politiker. Eine aktive Mitgliedschaft und Mitarbeit in der Verbandstätigkeit übt die Investitionsbank Berlin im Wesentlichen in folgenden Verbänden aus:
- Verband öffentlicher Banken (VöB)
- European Association of Public Banks (EAPB)
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
Im Berichtsjahr hat die Investitionsbank keine Geld- oder Sachzuwendungen an Parteien oder Politiker getätigt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten insb. Korruption dient eine Vielzahl von institutionellen, funktionalen und prozessualen Maßnahmen.
Die Unternehmenscompliance ist durch direkte Anbindung an den Vorstand in der Lage, unabhängig und zentral durch Vorgaben und Kontrollen auf rechtskonformes Verhalten hinzuwirken. Sie erstellt jährlich eine Gefährdungsanalyse in der potentielle Risiken gelistet und - im Hinblick auf bereits bestehende Präventionsmaßnahmen – bewertet werden. Hieraus werden ggf. zusätzlich erforderliche Maßnahmen abgeleitet.
Weiterhin hat die IBB einen zentralen Einkauf und ein zentrales Rechnungswesen mit festgelegten Prozessen, welche sicherstellen, dass Korruption sowie wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen bei Ausschreibungen verhindert werden.
Verschiedene Präventions- und Kontrollmaßnahmen dienen der Verhinderung von strafbaren Handlungen, wie z. B. Vier-Augen-Prinzip, org. Regelungen (AA, Vertretungs- und Kompetenzregeln), Stichprobenkontrollen, Firewalls, IT-Security, Verwendungsnachweiskontrollen bei der Vergabe von Subventionen.
Zusätzlich werden zur Sensibilisierung der Beschäftigten Merkblätter zur Erkennung von strafbaren Handlungen sowie bei gegebenem Anlass spezielle Intranet-Mitteilungen zu Vorfällen und deren Verfolgung durch die Unternehmenscompliance veröffentlicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.
Die Investitionsbank Berlin ist nur an einem Standort tätig. Dieser wird im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse bzgl. strafbarer Handlungen der Zentralen Stelle auch auf Korruptionsrisiken überprüft. Im Rahmen einer Risikoanalyse wurden Risiken in Bezug auf die öffentliche Ausschreibung und in Bezug auf die Kreditvergabe festgestellt.
Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.
Im Berichtjahr wurden keine Korruptionsverfahren gegen die Investitionsbank Berlin geführt.
Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Im Berichtsjahr wurden weder Bußgelder noch monetäre Strafen gegen die Investitionsbank Berlin verhängt.