14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Grundsätzlich unterliegen alle Geschäftstätigkeiten der Deutsche Wohnen den deutschen Gesetzen, die Arbeitnehmerrechte klar vorgeben. Die Vertretung der Mitarbeiterinteressen übernimmt in der Deutsche Wohnen die bereits seit 2007 bestehende Fokusgruppe. Die Fokusgruppe setzt sich aus 20 Mitarbeitern unterschiedlicher Unternehmensbereiche und Standorte zusammen, die sich regelmäßig zur Diskussion aktueller Fragestellungen treffen. Daran nimmt zumeist auch der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Wohnen teil. Alle Mitarbeiter können die Mitglieder der Fokusgruppe persönlich kontaktieren und haben zusätzlich die Möglichkeit, auf wichtige Themen anonym aufmerksam zu machen. Über die in der Fokusgruppe behandelten Themen und die erzielten Ergebnisse informieren wir unsere Beschäftigten über das Intranet sowie über den Mitarbeiter-Newsletter.In der FACILITA ist dafür ein Betriebsrat aktiv.

Die Mitarbeiter und Führungskräfte werden beispielsweise über die Stakeholderbefragung Nachhaltigkeit im Jahr 2018 in das strategische Nachhaltigkeitsmanagement einbezogen. Darüber hinaus werden Sie über Mitarbeiterinformationen und das Mitarbeitermagazin „bruno“ zu aktuellen Projekten und Entwicklungen informiert. Darüber hinaus können sie über ein E-Mail-Postfach Anregungen zum Thema Nachhaltigkeit einbringen.

Die Deutsche Wohnen ist ausschließlich in Deutschland tätig, ebenso wie ihre direkten Lieferanten.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Vielfalt
Wir fördern die Vielfalt in unserem Unternehmen und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Ausrichtung. Dabei handeln wir nach einer für unsere Mitarbeiter und Führungskräfte verbindlichen Verhaltensrichtlinie. Sie zielt vor allem auf die Stärkung des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts im Umgang miteinander sowie gegenüber Dritten. 

Vergütungsstruktur
Unsere leistungs- und marktgerechte Vergütungsstruktur sieht vier Gehaltsebenen vor. Diese basieren auf einem Vergleich sämtlicher Tätigkeiten in den einzelnen Unternehmen der Deutsche Wohnen sowie auf den Branchentarifverträgen. Die Mitarbeiter gruppieren wir entsprechend ihrem Stellenprofil und ihrer Qualifikation in diese Stufen ein. Mit dieser Vergütung nach transparenten Regeln stellen wir sicher, dass vergleichbare Positionen gleich vergütet werden. Das belegt unser Engagement für Chancengleichheit und Fairness ebenso wie das von uns beachtete Prinzip der gleichen Entlohnung von männlichen und weiblichen Beschäftigten. Wir gewähren zudem freiwillige Sonderleistungen für unsere Mitarbeiter, die sie in besonderen Lebenslagen wie der Geburt eines Kindes, der Hochzeit oder dem Tod eines Angehörigen unterstützen.

Work-Life-Balance
Wir fördern mit vielfältigen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld. So bieten wir flexible Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise Homeoffice sowie Teilzeit- und Gleitzeitregelungen, die von unseren Mitarbeitern in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch genommen werden.Bei der FACILITA ist das Arbeiten von zu Hause dann möglich, wenn der Charakter des jeweiligen Aufgabengebiets dies zulässt.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Aus- und Weiterbildung
Für die erfolgreiche Fortsetzung unseres Wachstumskurses brauchen wir hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Ihnen bieten wir interessante Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten und ein leistungsförderndes Arbeitsumfeld. 

Für die Sicherung unseres Fachkräftenachwuchses setzen wir vor allem auf die Ausbildung im eigenen Haus. Jugendlichen bieten wir den Einstieg über Schülerpraktika sowie über die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation. Studierende können bei uns als Praktikant, Werkstudent oder nach erfolgreich abgeschlossenem Studium als Trainee ins Berufsleben starten. Die von uns unterstützten und angebotenen dualen Studiengänge BWL/Immobilienwirtschaft und BWL/Steuern und Prüfungswesen sowie Technisches Facility Management verknüpfen die praktische Erfahrung in unserem Unternehmen mit der theoretischen Ausbildung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. 

Unsere Personalstrategie setzt auf eine strukturierte Mitarbeiterentwicklung, die den Beschäftigten die Entfaltung ihrer persönlichen Stärken ermöglicht. Auf Basis der ermittelten Entwicklungspotenziale und -bedarfe nutzen wir seit 2016 ein unternehmensweites Bildungsprogramm, das über ein eigenes Online-Portal gesteuert wird. Das Bildungsprogramm gliedert sich in die Bereiche Mitarbeiterentwicklung, die fachspezifische und überfachliche Qualifizierung, die Führungskräfteförderung und das Talentmanagement. Es bündelt gleichartige Entwicklungsbedarfe und bietet entsprechend konzipierte Inhouse-Schulungen. Damit unterstützen wir unsere Mitarbeiter und Führungskräfte gezielt in ihrem beruflichen Fortkommen, schaffen Synergieeffekte und fördern bereichsübergreifendes Netzwerken. 

In der FACILITA ist das Weiterbildungsprogramm auf die stellenspezifisch erforderliche Wissensvermittlung ausgerichtet. So werden etwa alle Hausmeister zu „elektrotechnisch unterwiesenen Personen“ ausgebildet und zum Thema Kundenkommunikation in der Wohnungswirtschaft geschult. Währenddessen werden operative Fach- und Führungskräfte in speziell konzipierten Schwerpunktschulungen auf veränderte Herausforderungen vorbereitet. So haben die FACILITA und die BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft, Berlin – gemeinsam den mehrwöchigen Kurs „Facility Management kompakt: Schwerpunkt Wohnimmobilien“ geplant und durchgeführt. 

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Wir wollen unseren Mitarbeitern ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld bieten. Jeder unserer Verwaltungsstandorte wird einmal jährlich durch die Sicherheitsbeauftragten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls den Betriebsarzt geprüft. Die beiden letztgenannten Personen werden extern berufen. Bei den Vor-Ort-Terminen werden in einer gemeinsamen Sitzung mit einem Arbeitgebervertreter die Themen Arbeitsschutz, Arbeitsplatzausstattung und Präventionsmöglichkeiten besprochen und etwaige Verbesserungsmaßnahmen veranlasst. Die Deutsche Wohnen und die FACILITA haben gemäß den gesetzlichen Vorgaben Arbeitssicherheitsausschüsse etabliert. Sie unterstützen und überwachen unsere unternehmensweiten Programme zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheitsschutz und bieten eine entsprechende Beratung. Wir achten zudem streng auf die lückenlose Dokumentation von Arbeitsunfällen, die in ein zentrales Verbandsbuch aufgenommen und einmal im Jahr ausgewertet werden. Bei der FACILITA wird an jedem Standort ein Verbandsbuch geführt. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement sorgt mit verschiedenen Angeboten zusätzlich dafür, dass unsere Mitarbeiter auch eigenständig Verantwortung für ihre Gesunderhaltung übernehmen können. Dazu zählen regelmäßige Gesundheitstage, kostenfreie Massagen, Obstkörbe für eine ausgewogene Ernährung oder auch Sportveranstaltungen.

Zudem haben wir ein betriebliches Eingliederungsmanagement für die Beschäftigten eingeführt, die nach längerer Krankheit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Die strategischen und operativen Zielsetzungen im Bereich Mitarbeiterverantwortung finden Sie unter Kriterium 3. Ziele. 
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Gesundheit und Arbeitssicherheit
  Einheit 2016 2017
Gemeldete Arbeitsunfälle1) Anzahl 37 46
Rate der Arbeitsausfalltage2) Anzahl 105 131
Krankenquote3) % 5,9 5,6
Abwesenheitsrate4) % 5,9 5,6
Arbeitsbedingte Todesfälle Anzahl 0 0
Verletzungsrate5) % 0,02 0,02

1)Inklusive Wegeunfälle
2)Zeitraum („Tage“), in dem nicht gearbeitet werden kann, da Mitarbeiter nicht in der Lage sind, ihrer gewöhnlichen Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls nachzugehen. 
3)Inklusive Langzeitkranke
4)Verlorene Tage gemäß der Berechnung der tatsächlichen Abwesenheit (ausgedrückt als Prozentsatz) der insgesamt für die Mitarbeiter im selben Zeitraum vorgesehenen Arbeitstage
5)Arbeitsunfälle im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeiter

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Keine.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung
  2016 2017
Oberste Führungsebene 45,6 gesamt 23,4 gesamt
40,7 (m 51,6 
w
25,3 
m
21,3
w
Mittlere Führungsebene 45,2 gesamt 39,6 gesamt
48,0 
m
42,5
w
36,6 
m
41,9
w
Rest der Belegschaft 16,5 gesamt 16,2 gesamt
17,8
m
15,5
w
17,6
m
15,4
w

Im Berichtsjahr nahmen unsere Mitarbeiter und Führungskräfte an 1.450 Tagen an unserem Bildungsprogramm teil. Wir haben 2017 die Investitionen in die Weiterbildung um rund 20 % auf EUR 740.000 erhöht, was sich – aufgrund der gestiegenen Qualität – auch in einer guten Bewertung der Angebote niedergeschlagen hat. So erhielten wir von unseren Beschäftigten eine überwiegend positive Resonanz zur Qualität des Bildungsprogramms, die im Vergleich zum Vorjahr weiter zugenommen hat. Hier verbesserte sich die Qualitätsbewertung der Seminare von 1,65 auf 1,52 und die der Referenten von 1,40 auf 1,26.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Vielfalt
  2016 2017
Personen im Vorstand nach Geschlecht %
m/w
100 
m

w
100 
m
 
w
Personen im Aufsichtsrat nach Geschlecht  %
m/w
100 
m

w
100 
m
 
w
Personen im Vorstand nach Altersgruppe %
m/w
       
Unter 30 Jahre alt     0   0
30 – 50 Jahre alt     66   66
Über 50 Jahre alt     34   34
Personen im Aufsichtsrat nach Altersgruppe %        
Unter 30 Jahre alt     0   0
30 – 50 Jahre alt     0   0
Über 50 Jahre alt     100   100
Belegschaft nach Geschlecht  %
m/w
43,4
m
56,6
w
45,8
m
54,2 
w
Führungsebene nach Geschlecht  %
m/w
55,8
m
44,2
w
56,6
m
43,4 
w
Belegschaft nach Altersgruppe          
Bis 35 Jahre alt     37,2   37,6
36 – 45 Jahre alt     21,0   23,8
46 -55 Jahre alt     28,1   25,0
Über 55 Jahre alt     13,7   13,6
Altersdurchschnitt der Belegschaft Jahre   41,2   41,0
Führungsebene nach Altersgruppe %        
Bis 35 Jahre alt     14,9   11,2
36 – 45 Jahre alt     47,3   58,8
46 -55 Jahre alt     27,0   21,2
Über 55 Jahre alt     10,8   8,8
Schwerbehindertenquote %   2,2   0,4

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind uns keine Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums bekannt.

Ausbildungsquote (optional)

Ende 2017 waren 46 Auszubildende bei der Deutsche Wohnen beschäftigt, dies entspricht einer Ausbildungsquote von 4,1%.

Mitarbeiterfluktuation (optional)

Mitarbeiterfluktuation
  Einheit 2016 2017
Angestelltenfluktuation gesamt Anzahl 88 107
  % 8,8 9,6
Davon arbeitnehmerveranlasste Kündigungen1) Anzahl 43 57
  % 4,3 5,1
 
1) Die Angaben umfassen festangestellte sowie temporär beschäftigte Mitarbeiter (Kopfzahl) mit Austrittsdatum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. 

Die Fluktuationsrate der FACILITA lag 2017 bei 2 %.


Kooperation mit Sozialeinrichtungen
Berlin, Caritas-Projekt: Neue Räume für Frauen

Immer wieder sind Frauen gezwungen, gemeinsam mit ihren Kindern Zuflucht in einem Frauenhaus zu suchen. Damit diese Frauen nach dem Aufenthalt dort leichter ein neues Zuhause finden können, hat die Caritas 2016 das Projekt „NeuRaum“ ins Leben gerufen. Hierbei mietet die Caritas als Träger Wohnungen an, die sie den Frauen und ihren Kindern zur Verfügung stellt und nach einer halbjährigen Startphase an sie überträgt. Begleitet von einer sozialpädagogischen Beratung gelingt den Frauen so der Weg zurück in die Selbstständigkeit.
Die Deutsche Wohnen unterstützt das Projekt seit Anbeginn durch die Bereitstellung von Wohnraum. Derzeit sind es 28 Wohnungen.

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Deutsche Wohnen ist ausschließlich in Deutschland tätig, ebenso wie ihre direkten Lieferanten. Durch die Einhaltung geltender nationaler Gesetze können Menschenrechtsverstöße im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören unter anderem das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung und das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.  

Die Sicherstellung der Menschenrechte ist für uns selbstverständlich und integraler Bestandteil der Unternehmenskultur. Die Deutsche Wohnen fördert Vielfalt und duldet keine Diskriminierung der Mitarbeiter unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderung oder sexueller Ausrichtung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Keine.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Keine.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Deutsche Wohnen-Gruppe ist nur in Deutschland aktiv. Dort ist das Geschäftsverhalten hinsichtlich Menschenrechte, gesellschaftlicher Auswirkungen und Arbeitspraktiken umfänglich gesetzlich geregelt. Die Deutsche Wohnen unternimmt daher neben einer Bonitätsprüfung keine spezifischen, anlasslosen Überprüfungen im Rahmen des Auswahlprozesses neuer Lieferanten.  

Die Überprüfung der Erfüllung ökologischer und sozialer Kriterien bei Unternehmen, die ihre Dienstleistungen erstmals anbieten, soll zukünftig nicht nur für Neubauprojekte, sondern auch für Sanierungs- und Modernisierungsprojekte im Bestand gelten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Es sind keine Verstöße gegen gesetzliche oder unternehmensinterne soziale Vorgaben bekannt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Engagement im Kerngeschäft
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden Immobiliengesellschaften in Deutschland. Entsprechend hat schon unser Kerngeschäft – Wohnraum in guter Qualität bereitzustellen – vielfältige Auswirkungen auf das gesellschaftliche Umfeld. Unsere erfolgreiche Geschäftsentwicklung sorgt nicht nur für zufriedene Mieter und Investoren. Auch die umliegenden Quartiere profitieren von gepflegten Gebäuden, attraktiven Außenanlagen und den von uns unterstützten sozialen Projekten. 

Als strategische Ziele unseres Nachhaltigkeitsprogramms verfolgen wir im Handlungsfeld „Verantwortung für die Gesellschaft“ die Förderung einer lebendigen Quartiersstruktur und die weitere Stärkung unseres gesellschaftlichen Engagements. Wir sind überzeugt, dass wir mit vielen lokalen Aktivitäten an verschiedenen Orten mehr Effekte erzielen als mit einer großen Einzelaktion. Dabei konzentrieren wir uns konkret auf Maßnahmen, bei denen wir unsere Kernkompetenzen effektiv einsetzen können.  

Schwerpunkte des gesellschaftlichen Engagements der Deutsche Wohnen: Unsere Kernkompetenz nutzen wir zudem, um unserem sozialen Engagement eine besondere Wirkungskraft zu verleihen. Daher fördern wir vor allem Maßnahmen, die im weiteren Sinne mit dem Thema Wohnen zu tun haben: Gewerbliche Flächen etwa vermieten wir günstig an soziale Einrichtungen. Überdies tragen wir zur Finanzierung von Sozialarbeitern bei und vermitteln auch Wohnungen an Menschen in sozial schwierigen Situationen. 

Etwa 4-5 % der jährlichen Neuvermietungsflächen stellen wir für soziale und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Initiativen, die einen positiven Einfluss auf die Nachbarschaften in unseren Siedlungen haben und zu einem gelingenden Miteinander beitragen, unterstützen wir durch Spenden oder günstigen Wohnraum. 

Projektförderung vor Ort: Weitere konkrete Beispiele unseres gesellschaftlichen Engagements finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht 2017, S.62-63


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Ökonomie
  Einheit 2016 2017
Vertragsmieten EUR Mio. 704,5 744,2
Ergebnis der Wohnungsbewirtschaftung EUR Mio. 586,4 612,8
Ergebnis aus Verkauf EUR Mio. 54,3 50,3
Ergebnis aus Pflege und Betreutes Wohnen EUR Mio. 16,8 48,0
FFO I EUR Mio. 383,9 432,3
EPRA NAV (unverwässert) EUR Mio. 10.017,0 12.676,8
Marktkapitalisierung EUR Mrd. 10,1 12,9

Eine ausführliche Darstellung unserer ökonomischen Kennzahlen findet sich im Geschäftsbericht 2017, ab S.96.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Gesetzgebungsverfahren
Relevante Gesetzgebungsverfahren, wie z. B. im Mietrecht, Baurecht oder auch Energierecht, sind solche, die die Deutsche Wohnen in Ihrer Tätigkeit als Unternehmen der Wohnungswirtschaft betreffen. Zusätzlich können sich finanzmarktrelevante Gesetze auf die Deutsche Wohnen SE als börsennotierte Gesellschaft auswirken. Dazu zählt die kürzlich vorgenommene Anpassung des HGB durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), dem wir mit der Veröffentlichung unserer nichtfinanziellen Konzernerklärung nachkommen.

Mitgliedschaften
Akademie der Immobilienwirtschaft e. V. (BBA) 
Baukammer Berlin (BK) 
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) 
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) 
Creditreform e. V. 
Deutsche Public Relations Gesellschaft e. V. (DPRG) 
Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e. V. (DESWOS) 
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) 
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) 
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV) 
DialogGesellschaft e. V. 
European Public Real Estate Association (EPRA) 
Förderverein der Bundesstiftung Baukultur 
Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e. V. (MHWK) 
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (SdK) 
Wirtschaftsrat der CDU 
Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) 

Seit 2014 ist die Deutsche Wohnen ordentliches Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU e. V. Dort leisten wir einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10.000. Im Berichtsjahr beliefen sich unsere Ausgaben für maßgebliche Mitgliedschaften wie etwa beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, beim Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, bei der European Public Real Estate Association und beim Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen auf über EUR 300.000. Das Sommerfest der größten Parlamentariervereinigung des Deutschen Bundestags, des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion, haben wir 2017 mit EUR 5.000 unterstützt.  Teil unseres Nachhaltigkeitsprogramms ist die Implementierung einer Richtlinie für soziales und kulturelles Engagement. Weitere Informationen zum Austausch mit politischen Akteuren finden Sie unter Kriterium 9. Austausch mit Anspruchsgruppen und im Nachhaltigkeitsbericht 2017, S.18-20.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Deutsche Wohnen tätigt grundsätzlich keine Parteispenden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance
Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind wichtige Grundsätze für die Deutsche Wohnen. Für die Beachtung der rechtlichen Normen sind insbesondere die Führungskräfte und der Compliance Officer verantwortlich. Letzterer ist zentraler Ansprechpartner in allen Compliance-Fragen. Er informiert Management, Mitarbeiter und Geschäftspartner über relevante gesetzliche Vorschriften sowie die Folgen bei Regelverletzungen. 

Unsere Verhaltensrichtlinien, die rechtskonformes Handeln vorschreiben und definieren, sind für alle Mitarbeiter im Unternehmen gültig und bindend. Jeder neue Mitarbeiter bekommt die Richtlinien bei Arbeitsantritt ausgehändigt und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Sie stehen auch unternehmensweit im Intranet zur Verfügung. Bei etwaigen Aktualisierungen ist die Kenntnisnahme ausdrücklich zu bestätigen. Zudem sensibilisieren die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter für wesentliche Compliance-Risiken. Die Mitarbeiter werden mittels eines Online-Trainings über die Grundlagen von Compliance geschult. Die Schulung enthält einen Abschlusstest, wird bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat bestätigt und ist grundsätzlich verpflichtend. Vorgänge mit eventuell kartellrechtlicher Bedeutung (zum Beispiel Ankäufe) werden einer entsprechenden Prüfung unterzogen, und sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird beim Bundeskartellamt die kartellrechtliche Freigabe eingeholt. 

Korruptionsprävention
Korruptions- und Bestechungsrisiken sind für die Immobilienbranche ein wichtiges Thema. Auch die Deutsche Wohnen sieht sich damit konfrontiert, sind wir doch vor allem in Regionen mit knappem Wohnungsangebot und hoher Nachfrage tätig. Dies lässt die Gefahr von Bestechungsversuchen gegenüber Mitarbeitern steigen, die etwa für die Wohnungsvermietung oder die Vergabe von Bauaufträgen zuständig sind. Zudem können auch Dritte einschließlich Amtsträgern betroffen sein, wenn es um eine schnellere Umsetzung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen oder die Erlangung wettbewerbswidriger und unberechtigter Vorteile geht.
Aus den genannten Gefahrenlagen leiten wir ein wesentliches Risiko eines Reputations- und Glaubwürdigkeitsverlusts für das Unternehmen ab. Deshalb haben wir klare Regeln zur Korruptionsprävention verbindlich implementiert, die zentraler Bestandteil des Compliance Managements sind. Neben der Verhaltensrichtlinie ist dafür eine Antikorruptionsrichtlinie maßgebend, die Korruption ausdrücklich verbietet. Unsere Mitarbeiter sind insbesondere nicht berechtigt, Zuwendungen im Gegenzug für die Zusicherung eines möglichen Geschäftsabschlusses anzunehmen. Auch die unrechtmäßige Beeinflussung von Geschäftspartnern durch Begünstigungen, Geschenke oder die Gewährung sonstiger Vorteile untersagen die Richtlinien. Unsere Führungskräfte haben ihre Mitarbeiter für deren Einhaltung besonders zu sensibilisieren.Für die kontinuierliche Weiterbildung auf diesem Gebiet nutzen wir ein eigenes E-Learning- Programm. Wir haben außerdem eine nach Wertgrenzen gestaffelte Unterschriftsregelung in Kraft gesetzt, die nach dem Vier-Augen-Prinzip funktioniert. Sie verlangt bei Auftragsvergaben eine Zweitunterschrift und eine Plausibilitätskontrolle.Im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoberichterstattung evaluieren wir etwaige Verdachts- und Korruptionsfälle. Falls notwendig, passen wir unsere Prozesse oder Richtlinien entsprechend an.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Unternehmensbereiche und Prozesse der Deutsche Wohnen unterliegen im Rahmen des implementierten Risikomanagementsystems der regelmäßigen sowie anlassbezogenen Risikoinventur auch hinsichtlich Compliance-Risiken. Die Abfragen decken das Korruptionsrisiko mit ab.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2017 auch ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das Beschäftigten und Vertragspartnern der Deutsche Wohnen-Gruppe ermöglicht, Hinweise auf mögliche schwerwiegende Rechts- und Regelverstöße an einen Vertrauensanwalt zu melden. Dies kann auf Wunsch anonym erfolgen; Hinweispersonen sind durch die anwaltliche Schweigepflicht des Vertrauensanwaltes geschützt. Dieser nimmt die Verdachtsfälle auf, wertet sie aus und leitet sie im Bedarfsfall an den Compliance Officer weiter. Im Berichtsjahr gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle. Unsere Verhaltensrichtlinien, die rechtskonformes Handeln vorschreiben und definieren, sind für alle Mitarbeiter im Unternehmen gültig und bindend. Jeder neue Mitarbeiter bekommt die Richtlinien bei Arbeitsantritt ausgehändigt und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Sie stehen auch unternehmensweit im Intranet zur Verfügung. Bei etwaigen Aktualisierungen ist die Kenntnisnahme ausdrücklich zu bestätigen. Zudem sensibilisieren die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter für wesentliche Compliance-Risiken. Die Mitarbeiter werden mittels eines Online-Trainings über die Grundlagen von Compliance geschult. Die Schulung enthält einen Abschlusstest, wird bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat bestätigt und ist grundsätzlich verpflichtend. Vorgänge mit eventuell kartellrechtlicher Bedeutung (zum Beispiel Ankäufe) werden einer entsprechenden Prüfung unterzogen, und sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird beim Bundeskartellamt die kartellrechtliche Freigabe eingeholt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Keine erheblichen Bußgelder und/oder nicht monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich im Berichtszeitraum.