14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Achtung und Erhaltung von Arbeitnehmerrechten werden bei uns als BIS großgeschrieben. Alle unsere Mitarbeiter*innen sind in Deutschland angestellt, sodass die in Deutschland geltenden und als besonders hoch angesehenen Standards auch für unsere Arbeitnehmer*innen gelten. Zusätzlich kontrolliert unser Betriebsrat als unabhängiges Organ den Schutz von Arbeitnehmerrechten. Der Betriebsrat besteht aus 5 Personen, die sich 14tägig mit der Geschäftsführung treffen und beraten. Der Betriebsrat regt außerdem weitere Maßnahmen zur Erhöhung der sozialen Nachhaltigkeit an. Im Berichtsjahr beispielsweise die Möglichkeit eines früheren Arbeitsbeginns im Sommer oder Altersteilzeit für einen größeren Anteil der Beschäftigten als gesetzlich vorgegeben.
Ergänzend dazu gibt es einen Wertekodex, welcher u.a. den Schutz vor Mobbing sicherstellen soll, die internen Grundwerte festlegt und Regeln im Umgang mit anderen festhält. Zudem verfügt die BIS über flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeit, eine betriebliche Gesundheitsförderung, die Förderung von Aus- und Fortbildungen und Überstundenausgleich. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in unserem Unternehmen besonders gut umsetzbar. Die BIS ist in Bremerhaven ausschließlich national tätig. Ab einer gewissen Auftragshöhe werden gemäß den Vergabevorschriften Projekte EU-weit ausgeschrieben. Erhält ein Unternehmen aus der EU, abgesehen von Deutschland den Auftrag, musste es bei der Bewerbung zusichern, den spezifisch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorgegebenen Mindestlohn einzuhalten. Zu diesem Gesetzesentwurf kam es durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Aufgrund unseres bereits sehr hohen Standards ist unser Ziel zum einen, die Arbeitnehmerrechte für die Zukunft auf diesem hohen Niveau zu halten und zum anderen, sie weiter zu verbessern. Dazu wurde in 2021 beispielsweise eine Betriebsvereinbarung über mobiles Arbeiten abgeschlossen. 

Es ist uns als Unternehmen besonders wichtig, auch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in wichtige Entscheidungen einzubinden. Denn nur bei der Einbeziehung aller kann ein gemeinschaftlicher Teamgeist entwickelt werden. Daher finden einmal jährlich formelle Arbeitgeber-Arbeitnehmer Ausschüsse statt (siehe Leistungsindikator GRI SRS-403-4). Im Zuge der Erstellung des diesjährigen Nachhaltigkeitsberichts wurden ebenfalls Mitarbeiter*innen aus mehreren Abteilungen in den Prozess der Nachhaltigkeitsideenentwicklung einbezogen.

Aus unserer Geschäftstätigkeit heraus ergeben sich keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, weil für uns die für Deutschland relevanten Standards gelten, die wir als öffentliche Gesellschaft auch einhalten.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die BIS ist der festen Überzeugung, dass Chancengleichheit ein wichtiger Baustein des erfolgreichen Personalmanagements ist. Die angemessene Bezahlung aller Mitarbeiter*innen wird durch unser Entlohnungssystem geregelt, welches sich an die Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes anlehnt. Somit kann sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter*innen für die gleiche Arbeit gleichwertig bezahlt werden. Dies wurde in 2021 Im Rahmen einer Prüfung auch bestätigt.

Im Zuge der Diskussionen um Chancengerechtigkeit haben wir mittlerweile zwei gender-neutrale Toiletten eingeführt. Zudem erfolgt unser Bewerbungsverfahren geschlechts- und nationalitätsneutral, wobei jetzt aber geprüft werden soll wie die Verfahren noch weiter anonymisiert werden können.

Im Jahr 2020 haben wir insgesamt 59 Mitarbeiter*innen beschäftigt, davon waren 32 Frauen und 27 Männer. In 2021 waren 64 Mitarbeiter*innen beschäftigt, davon 36 Frauen und 28 Männer.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, können unsere Mitarbeiter*innen in Gleitzeit und in Teilzeit arbeiten. Im Jahr 2020 und 2021 waren  jeweils 14 Mitarbeiter*innen unseres Unternehmens in Teilzeit angestellt, in Vollzeitäquivalenten (53 bzw. 59) arbeiteten 26 % bzw. 24% der BIS-Mitarbeiter*innen in Teilzeit. Zu Mobbing- oder Diskriminierungsfällen ist es bisher nicht gekommen. In 2020 und 2021 war ein(e) Mitarbeiter*in mit einer Behinderung bei der BIS beschäftigt.

Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen zu schützen, wird eine Gesundheitsförderung angeboten. Uns ist es ein großes Anliegen, der gesamten Belegschaft gleiche Chancen zu ermöglichen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Sexualität. Für die Zukunft sind wir auch in diesem Teilgebiet engagiert, weitere Verbesserungen zu implementieren. Im Zuge dessen wurde jetzt die Möglichkeit für Feedback Gespräche kommuniziert, damit sich Mitarbeiter*innen und Führungskräfte über aufgetretene Probleme austauschen können. Wir sind außerdem der Meinung, dass die Förderung von Digital- und MINT-Berufen für Frauen, geschlechtergerechte Karrierechancen oder verbesserte Berufsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Sinne eines nachhaltig-sozialen Transformationsprozesses zu fördern sind.

Vor diesem Hintergrund haben wir in 2021 in Kooperation mit dem Netzwerk Inklusives Arbeiten den Bremerhavener Inklusionspreis ins Leben gerufen, der vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit besonderen Herausforderungen prämiert.

Insgesamt sind wir sicher, dass wir Chancengleichheit im Unternehmen realisiert haben, wir müssen uns von daher keine quantitativen und weitere Ziele mit Zeithorizont setzen. Durch die Anlehung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, die Möglichkeit für Feedback-Gespräche und die Arbeit des Betriebsrates sind wir gut aufgestellt für den Fall, dass dahingehend Unsicherheit besteht.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Immaterielle Ressourcen wie die Mitarbeiter*innen unseres Unternehmens sind Schlüsselfaktoren für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Daher ist es uns besonders wichtig, alles daran zu setzen, jede/n einzelne/n Mitarbeiter*in bestmöglich zu fördern, besonders im Hinblick auf den demographischen Wandel. Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen zu fördern, gibt es eine betriebliche Gesundheitsförderung. Im Rahmen dieser erhalten Mitarbeiter*innen zusätzlich einen finanziellen Zuschuss für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft. Für eine arbeitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung schafft die BIS sukzessive höhenverstellbare Schreibtische an. In Bezug auf die Sicherung von Fachkräften ist es möglich, ein duales Studium in unserem Betrieb zu absolvieren. 

Wir  haben auch großes Interesse an der Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen inkl. der Teilzeitbeschäftigten. Weiterbildungen, die in einem beruflichen Kontext stehen, werden von der BIS finanziell unterstützt. Unseren Mitarbeitenden ist es ebenfalls möglich, Bildungsurlaub zu nehmen. Die BIS strebt auch in Zukunft an Ausbildungsbetrieb zu bleiben.

Pandemiebedingt konnte das Gesundheitsmanagement nicht weiter ausgebaut werden. Unsere Weiterbildungsmöglichkeiten werden offen kommuniziert, Ansprechpartner sind die jeweiligen Vorgesetzen.

Unsere Mitarbeiter*innen können darauf vertrauen, dass sie bestmöglich gefördert werden, deshalb gibt es keine konkreten Zielsetzungen zu diesem Thema. Weil es allerdings keinen etablierten Prozess für "Qualifizierung" gibt, könnten einzelne Mitarbeiter*innen eine Ungleichbehandlung sehen, wenn Weiterbildungen möglicherweise nicht genehmigt werden. Dies ist allerdings noch nicht vorgekommen, alle in 2020 und 2021 beantragten Weiterbildungen wurden genehmigt. In 2020 waren das 19 Weiterbildungsmaßnahmen, in 2021 9 Weiterbildungsmaßnahmen.

In 2022 wird das Thema Weiterbildung offen kommuniziert, um Risiken, die möglicherweise durch den nicht-etablierten Prozess im Bereich Weiterbildung entstehen, zu minimieren. Unser Ziel ist es, dass all unseren Mitarbeiter*innen die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt jederzeit gesichert ist.




Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtszeitraum gab es drei (2020) bzw. bzw. eine (2021) Verletzungen auf dem Arbeitsweg. Aufgrund der geringen Grundgesamtheit wären Einzelfälle in Bezug auf berufsbedingte Erkrankungen direkt auf individuelle Mitarbeitende zurückzuverfolgen. Aus diesem Grund machen wir keine Angabe zu berufsbedingten Erkrankungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Mitarbeiter*innen werden aktiv in Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz integriert. In unserem Hause wurden Mitarbeiter*innen, die sich freiwillig bereit erklärt haben, zu Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten oder Brandschutzhelfern in Kursen weitergebildet. Es gibt zusätzlich formelle Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. In diesen Ausschüssen treffen sich regelmäßig Vertreter des Betriebsrats und des Arbeitgebers mit dem betriebsärztlichen Dienst, der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einem Vertreter des Sicherheitsbeauftragten, um über neueste Geschehen zu beraten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Anzahl an Aus- und Weiterbildungsstunden wurden im Berichtsjahr nicht zentral erfasst. Ab 2022 ist allerdings geplant, sie zu erfassen und qualitativ zu bewerten.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Auf die Zusammensetzung der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Gesellschafter) hat die BIS keinen Einfluss.

Verteilung der Diversitätskategorien Geschlecht/Altersgruppe innerhalb der Belegschaft (2021):
 
  Gesamt Männer Anteil in % Frauen Anteil in %
Beschäftigte unter 30 Jahren  2      2  3,1
Beschäftigte 30 bis 50 Jahre  30 9  14,1 21 32,8
Beschäftigte über 50 Jahre  32  19  29,7  13 20,3
   64  28  43,8  36  56,2
           
   
Die BIS beschäftigt zwei Mitarbeiter*innen mit Behinderungen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

In den Berichtsjahren gab es keine gemeldeten Diskriminierungsvorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die BIS bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Menschenrechts-Verantwortung. Wichtig sind uns menschenrechtlich begründete Arbeitsstandards wie z.B. ein tolerantes und insbesondere diskriminierungsfreies Miteinander. Auf eine mögliche Gefährdung der Sicherheit von Personen reagieren wir angemessen und verhältnismäßig. Wir arbeiten in erster Linie mit deutschen Unternehmen im Inland, wo hohe gesetzliche Standards gelten. Als ein Unternehmen, welches öffentlich tätig ist und deren Gesellschafter das Land Bremen und die Stadt Bremerhaven sind, verpflichten wir uns, hohe Menschenrechtsverantwortung zu übernehmen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gibt es bei uns keine ergänzenden Regelungen, diese sind auch nicht geplant.

Wir legen Wert auf gute Arbeitsbedingungen und Diversität am Arbeitsplatz und lehnen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Mitwirken an rechtswidrigen Handlungen ab. Wir erwarten Toleranz gegenüber unterschiedlichen Meinungen, einen respektvollen Umgang im Miteinander sowie keine Diskriminierung - insbesondere am Arbeitsplatz. Wir planen zukünftig, dass wir uns dahingehend auch nach außen positionieren (beispielsweise auf der Homepage oder im Intranet), sensibilisieren (in Gesprächen mit angesiedelten Unternehmen, Kooperationspartnern) und das Thema auch kommunizieren (Durchführen einer Veranstaltung).

Da wir die Berücksichtigung von Menschenrechten als gewährleistet sehen, gibt und gab es diesbezüglich keine konkreten Zielsetzungen, deshalb können wir zu diesem Punkt nichts weiter berichten. Risiken sehen wir nur außerhalb unseres Unternehmens, wenn sich unsere Kunden/Stakeholder nicht an gesetzliche Standards halten. In 2022 werden wir diesbzüglich entsprechende Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken bzw. Abhilfemaßnahmen entwickeln.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es bestehen keine Investitionsvereinbarungen und Verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Betriebsstätte der BIS liegt in Deutschland, wo hohe gesetzliche Standards hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten gelten. Eine gesonderte Prüfung erfolgt daher nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wir bevorzugen Geschäftspartner*innen mit lokalem Bezug und sozialem und ökologischem Anspruch an ihr Wirken. Eine umfassende Überprüfung findet nicht statt. Da wir aber viele unserer Geschäftspartner im lokalen Umfeld persönlich kennen, schätzen wir das Risiko in diesem Kontext als minimal ein.

Als Dienstleistungsunternehmen betrachten wir die Lieferketten nicht als wesentlichen Indikator für unsere Bemühungen um Nachhaltigkeit.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Uns sind keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen unserer Lieferkette bekannt. Wir bemühen uns, Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien regional zu beziehen, somit unterliegen unsere Lieferketten deutschem und europäischem Recht. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir die Lieferketten nicht systematisch überprüfen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als Gesellschaft der öffentlichen Hand (Gesellschafter sind Stadt Bremerhaven und Freie Hansestadt Bremen) sind wir verpflichtet, die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sorgfältig zu verwenden. Darüber hinaus sind wir natürlich auch den Unternehmen und der allgemeinen Öffentlichkeit verpflichtet mit dem Ziel, dass Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden und das Wohl der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger zu steigern.

Mit unserem Geschäftszweck "Förderung der Wirtschaft für das Wohl der Stadt und des Landes sowie Sicherung und Ansiedlung von Arbeitsplätzen", zielen unsere Bemühungen auf gute und möglichst auch nachhaltige Standortbedingungen für ansässige und zukünftige Unternehmen ab. Zudem unterstützen und fördern wir Gründer*innen und Unternehmen, damit Bremerhaven auch zukünftig ein attraktiver Standort für Fachkräfte und Unternehmen bleibt. Durch die Ansiedlung neuer Unternehmen und das Halten und Unterstützen von Bestandsunternehmen werden Steuereinnahmen generiert, die zum Gemeinwohl der Stadt beitragen.

Wir bieten durch unsere Veranstaltungen, Messen und Workshops Orte zur Vernetzung, zum Austausch und zur Wissensvermittlung an. Durch Ausgleichsmaßnahmen schaffen wir Grünflächen und Rückzugsorte über das gesetzliche Maß hinaus. Auch unterstützen wir mit Blühstreifen und Grünflächen den Stadtimker in Bremerhaven und nutzen den Honig als nachhaltiges “Give-Away” für unsere Kunden. Wir organisieren für Vereine, Unternehmen und Institutionen Busfahrten durch die Stadt und erläutern die Strukturentwicklung und die nachhaltigen Projekte der Stadt. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Tag der offenen Tür, Klimastadttag, Basar Maritim etc. sind wir mit Informationsständen vertreten und berichten über Projekte in der Stadt, die durch die BIS begleitet und umgesetzt werden und stellen uns den Fragen der Bürger*innen. Wir beteiligen uns an Wettbewerben um nachhaltige Projekte, um diese in Bremerhaven realisieren zu können. Auch versuchen wir, durch eigene Maßnahmen die Wirtschaft und Bevölkerung dazu zu ermuntern, regional einzukaufen und die Unternehmen der Stadt zu unterstützen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Im Rahmen unserer Berichtspflichten verschriftlichen wir unsere Aktivitäten zum Ende eines jeden Jahres an unsere Gesellschafter Stadt und Land. Auf der Internetseite des Senators für Finanzen findet sich beispielsweise der Beteiligungsbericht. Der Bericht enthält neben dem Unternehmenszweck die wichtigsten Unternehmenszahlen und die wesentlichen Personalkennzahlen (Anzahl der Mitarbeitenden, Schwerbehinderte, Teilzeitkräfte und Auszubildende). Um einen Vergleich zu ermöglichen, werden ausgewählte Daten aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das aktuelle sowie für das vorherige Geschäftsjahr dargestellt. Die Angaben zu diesen Daten sowie die Angaben zur Geschäftsführung und den Aufsichtsräten beruhen in der Regel auf den testierten Jahresabschlüssen für das jeweilige Geschäftsjahr und geben somit den Stand zum entsprechenden Jahresende wieder. Der Bericht für das Jahr 2020 ist hier abgelegt, die genannten Informationen sind auf den S. 142 ff.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die BIS berät und informiert regelmäßig den Magistrat der Stadt Bremerhaven, die Freie Hansestadt Bremen und den Aufsichtsrat. Über diesen Austausch erfolgt eine wechselseitige Einflussnahme auf das jeweilige Handeln. Spenden an Parteien und Politiker erfolgen nicht.

Es besteht darüber hinaus ein intensiver Austausch mit der hiesigen Wirtschaft und Wissenschaft. Die breite Öffentlichkeit informieren wir durch aktive Pressearbeit.

Für uns sind jegliche Gesetzgebungsverfahren und politische Entscheidungen relevant, die den Wirtschaftsstandort und die Attraktivität Bremerhavens für Beschäftigte, Gewerbetreibende und Bürger betreffen. Auf Ebene der Kommunalpolitik sind dies etwa Entscheidungen zur Stadtentwicklung (z.B. Ausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten, Flächennutzungspläne, Verkehrskonzepte) oder zu Steuern und Abgaben (z.B. Gewerbesteuern). Hier beraten und informieren wir die jeweiligen Entscheidungsträger, um tragbare Lösungen zu finden.
 Die Belegschaft der BIS engagiert sich aktiv in vielen Organisationen. Mitgliedschaften bestehen in folgenden Vereinen:
  1. Betriebsarztzentrum Bremen e.V.
  2. BIN Bremerhavener Interessengemeinschaft Nord e.V.
  3. Bremische Hafenvertretung
  4. Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. B.A.U.M.
  5. Creditrefrom
  6. Fischereihafen Business Club
  7. Förderverein Wirtschaft Metropolregion
  8. Förderkreis HWWI Niederlassung Bremen e.V.
  9. Förderkreis der Wirtschaftsjunioren
  10. Freundeskreis zur Förderung der Wissenschaft in Bremerhaven e.V.
  11. H2BX Wasserstoff für die Region Bremerhaven
  12. IHK Handelskammer Bremen für Bremen und Bremerhaven Konvent
  13. Impulsgeber Zukunft
  14. Marketing Club Bremen e. V. 
  15. NaGeB Nahrungs- und Genussmittelindustrie e.V.
  16. Nautischer Verein zu Bremerhaven e.V.
  17. Netzwerkpartner Bremer Diversity Preis
  18. Netzwerk Schule, Wirtschaft und Wissenschaft
  19. Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V.
  20. Stadtfeuerwehrverband Bremerhaven e. V.
  21. Verein zur Förderung der Hochschule Bremerhaven
  22. Wab Windenergie Agentur
  23. Weserbrücke e.V.
  24. Wirtschaftsrat der CDU e. V.*
  25. Wirtschaftsverband Weser e. V.

* Der Wirtschaftsrat der CDU e. V. ist ein parteiunabhängiger Lobby- und Berufsverband, welcher die Interessen seiner Mitglieder aus der Wirtschaft vertritt. Durch unsere Mitgliedschaft erhalten wir einen weiteren Zugang zur Wirtschaft, um deren Interessen kennenzulernen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die BIS hat im Berichtsjahr keine Parteispenden geleistet.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Organe unserer Gesellschaft sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsbefugnis des Geschäftsführers erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt. Für Geschäftsführungshandlungen, die darüber hinausgehen, bedarf es eines vorherigen zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Im Gesellschaftsvertrag wird geregelt, welche Maßnahmen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bedürfen.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind ebenfalls im Gesellschaftsvertrag geregelt, darunter sind folgende Aufgaben und Befugnisse:
  1. Überwachung der Geschäftsführung
  2. Stellungnahme zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  3. Prüfung des Lageberichtes und des Vorschlages der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
 
Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird alljährlich innerhalb der ersten neun Monate des Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung einberufen. Der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates und die Feststellung der von der Geschäftsführung vorzulegenden Jahresplanung (Umsatz-, Ergebnis-, Investitions-, Finanz- und Personalplan). Rechtsverbindliche Handlungen dürfen nur von dem Geschäftsführer allein oder gemeinsam von dem Geschäftsführer und einem Prokuristen getätigt werden. Unternehmensintern gilt als Kontrollinstanz das Vier-Augen-Prinzip als Absicherung, um Missbrauch und Manipulation im Vorfeld von rechtsverbindlichen Handlungen zu verhindern oder zu reduzieren. Dies betrifft beispielweise die Gewährung und Auszahlung von Fördermitteln, die Auftragsvergabe oder die Rechnungskontierung. 

Der jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 
Um Transparenz in Bezug auf die Verwendung von Fördermitteln zu schaffen, sieht ein entsprechendes Landesgesetz vor, dass die BIS einmal jährlich einen Bericht über die damit verbundenen Tätigkeiten in Form eines Beleihungsberichtes vorzulegen hat. Seit 2019 legt der Bremer Wirtschaftssenator der zuständigen Deputation die Beleihungsberichte über die Wirtschaftsförderung für vier Jahre (2014 bis 2017) gemeinsam vor. Ziel ist es, durch einen Vier-Jahres-Zeitraum eine längere zusammenfassende Betrachtung zu erlauben, die auch „Ausreißer“ durch einmalige Sondereffekte besser identifizierbar macht.

Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit werden durch den betriebsärztlichen Dienst und der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Magistrats der Stadt Bremerhaven sichergestellt. Des Weiteren verfügt die BIS über die erforderliche Anzahl von Ersthelfern, Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragte. Zur Einhaltung des Datenschutzes haben wir einen Externen Datenschutzbeauftragten bestellt, der uns in Fragen des Datenschutzes berät.

Durch das skizzierte System ergeben sich keine wesentlichen Risiken im Hinblick auf Korruption oder Bestechung, im Berichtsjahr waren diesbezüglich keine Vorkommnisse zu verzeichnen.

Ausgewiesene Compliance-Richtlinien gibt es nicht. Allerdings hat die Stadt Bremerhaven eine Richtlinie zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bremerhaven erlassen, es gibt eine Verwaltungsvorschrift des Bremischen Senats über die Annahme von Belohnungen und Geschenken, und der für BIS-Mitarbeitenden geltende Tarifvertrag TVöD führt im § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen aus, dass die Beschäftigten von Dritten keine Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit annehmen dürfen.

Im Zuge einer Neuorganisation wurde in 2022 eine neue Stelle geschaffen, die für die Bereich Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit, Datenschutz und Compliance verantwortlich sein wird. Die Position ist an der Stabsstelle Personal und damit direkt an der Geschäftsführung angebunden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Jahr 2020 und 2021 wurde unsere Betriebsstätte nicht auf Korruptionsrisiken geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es wurden in 2020 und 2021 keine Fälle von Korruption oder Korruptionsverdacht bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Gegenüber der BIS wurden im Berichtsjahr keine Sanktionen oder Geldbußen verhängt.