14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die berlinovo verpflichtet sich zur Einhaltung der deutschen Standards zu Arbeitnehmerrechten. Da das Unternehmen nicht international tätig ist, ist eine Ausweitung auf internationale Standards nicht notwendig. Im Kerngeschäft (siehe 4. "Tiefe der Wertschöpfungskette") wurden bisher keinerlei Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ermittelt oder gemeldet. Für das Jahr 2020 ist eine erweiterte Geschäftspartneranalyse geplant, die die Einhaltung der Standards überprüfen und sicherstellen soll. 

Es besteht keine Mitgliedschaft in einem gewerkschaftlichen Tarifverbund. Der Betriebsrat besteht aus 18 Mitgliedern, die auf eine Freistellung zur Ausübung ihres Amtes verzichtet haben, sowie einer zusätzlichen Jugendarbeitnehmervertretung (JAV).  

Weitere Gremien der berlinovo sind die Schwerbehindertenvertretung, die Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz sowie eine Compliance-Beauftragte, die auch als Antidiskriminierungsbeauftragte fungiert.

In den Bereichen der Arbeitnehmerrechte insbesondere der Geschlechtergleichstellung (siehe 15. Chancengerechtigkeit und GRI SRS 405-1) wurden über alle Beschäftigungs- und Kontrollebenen bereits hohe Ziele erreicht, sodass die weitere Zielsetzung in diesem Bereich derzeit keine Priorität hat. Im Gesundheitsschutz orientiert sich die berlinovo am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und bietet beispielsweise eine psychosoziale Betreuung durch einen externen Dienstleister an. Darüber hinaus bietet die berlinovo den Mitarbeitenden mit „aktinovo“ ein Gesundheitsprogramm an, welches Sportangebote, Massagen und Ernährungsberatung integriert. Die Arbeitsbedingungen der Belegschaft sind zudem und teilweise darüberhinausgehend durch verschiedene Betriebsvereinbarungen geregelt. Insbesondere sind hier die Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zum mobilen Arbeiten und zur Pflege von Angehörigen sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nennen. So werden betroffenen Mitarbeitenden zum Beispiel über die gesetzlichen Anforderungen hinaus beim Eintritt eines familiären Pflegefalls bis zu zehn Tage Freistellung bei vollem Lohnausgleich gewährt. Zur variablen Planung der Arbeitszeit besteht nicht nur eine Gleitzeitvereinbarung, sondern auch in der BV zur Altersteilzeit die Möglichkeit zur Führung eines Arbeitszeitkontos zur längerfristigen Planung der Lebensarbeitszeit. Unterstützt werden die Maßnahmen durch das Angebot einer individuellen Altersvorsorge mit externen Anbietern.

Die berlinovo steht am Anfang eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagements, daher sind derzeit die Mitarbeitenden der passenden Unternehmensbereiche in den Prozess eingebunden. Die gesamte Belegschaft wird schrittweise über den Prozess informiert und wo nötig integriert.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit ist für die berlinovo eine Selbstverständlichkeit. Die berlinovo ist ein Unternehmen des Landes Berlin, sodass auch das Landesgleichstellungsgesetz gilt. Die Einhaltung wird durch eine Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz sichergestellt.  

Seit ihrem Bestehen strebt die berlinovo GmbH als landeseigenes Immobilienunternehmen die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Hierarchieebenen und in allen Arbeitsbereichen an. Dieses Ziel ist bereits weitgehend realisiert und eine neue Zielsetzung in diesem Bereich hat derzeit keine Priorität. Insgesamt beschäftigte die berlinovo Gruppe am Jahresende 2019 214 Frauen, was einer Frauenquote von über 61 Prozent entspricht (weitere Informationen siehe GRI SRS 405-1).

Die berlinovo GmbH verfügt über einen Frauenförderplan, um die Gleichstellung in der Zukunft noch weiter umzusetzen, die Mitarbeiterinnen in ihrer beruflichen Entwicklung noch stärker zu fördern und zu ermutigen sowie einen besonderen Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu legen. Der Frauenförderplan legt die Zielvorgaben für die nächsten Jahre fest und beschreibt die geplanten Maßnahmen.  

Eine Compliance-Beauftragte übernimmt auch die Aufgabe der Antidiskriminierungsbeauftragten. Eine externe Ombudsfrau ermöglicht die anonyme Beschwerde und ist sowohl im firmeneigenen Intranet als auch auf der offiziellen Webseite genannt.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Bestens ausgebildete und sich weiterentwickelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg des Unternehmens. Daher gibt es bei der berlinovo eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen, auch über das momentane Jobprofil hinaus. Basis ist eine Betriebsvereinbarung zur Berufsentwicklung und Qualifikation.  

Eine Übersicht aller Weiterbildungsangebote ist allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich. Diese dient der Orientierung und kann durch individuelle Entwicklungsbedarfe ergänzt werden. Für die papierlose Beantragung existiert ein IT-Prozess. Die Themen „Personalentwicklung“ und „Qualifikation“ sind verpflichtende Bestandteile der jährlichen Mitarbeitendengespräche. In diesen Gesprächen werden individuelle Ziele festgelegt und deren Erreichung bewertet.

Es wurden keine wesentlichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit der berlinovo als Immobiliendienstlesterin mit Bezug auf die Qualifizierung ergeben, ermittelt.

Ziel ist es, interne Aufstiegschancen zu fördern (es gilt: intern vor extern) und Silodenken zu vermeiden. Nachwuchsförderung ist ebenfalls ein wichtiges Thema: Zum 31.12.2019 stellte die berlinovo GmbH vier Ausbildungsplätze mit dem Ausbildungsziel Immobilienkauffrau/-kaufmann sowie sechs Plätze für ein Duales Studium der Fachrichtungen BWL Immobilienwirtschaft, Technisches Facilitymanagement bzw. Bachelor of Engineering (Bauingenieurwesen) zur Verfügung. Mit ihrem Engagement für die Ausbildung betreibt die berlinovo GmbH im Rahmen der Personalentwicklung eine kontinuierliche und qualifizierte Nachwuchsförderung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die berlinovo plant für die kommende Berichtsperiode die Berichterstattung zu arbeitsbedingten Verletzungen bei Dienstleistern auszuweiten. Im Berichtszeitraum sind keine arbeitsbedingten Todesfälle angezeigt worden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Rahmen der Arbeitssicherheit werden gemeinsam mit dem TÜV Nord in der Zentrale, in den Außenstellen in Spandau und Kaulsdorf sowie in den verschiedenen Servicecentern (FAIRpoints) Maßnahmen zum Arbeitsschutz überprüft und Verbesserungsvorschläge abgeleitet. Diese werden viermal im Jahr im Arbeitsschutzausschuss auf Einhaltung überprüft. Im Berichtsjahr 2019 stand beispielsweise auch die Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz im Fokus. Aus der Überprüfung werden weitere Maßnahmen durch den TÜV abgeleitet, deren Umsetzung im Jahr 2020 geprüft wird. Neben Brandschutz- und Ersthelfern werden die technischen Projektmanager der berlinovo regelmäßig in Präsenz- und Intranet-Schulungen über unser System TEOX geschult, da sie aufgrund ihres Berufsbildes besonderen Gefahren ausgesetzt sind.  

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Gesamtstundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeitendem betrug im Berichtszeitraum 12,9 Stunden (Mitarbeiterinnen: 12,6 Stunden/Mitarbeiter: 13,7 Stunden). Die Stunden verteilen sich wie folgt:

Gesamtstundenzahl Aus- und Weiterbildung  
Mitarbeitende < 30 Jahre 32 Stunden
Mitarbeitende 30 – 50 Jahre 12,2 Stunden
Mitarbeitende > 50 Jahre 13 Stunden

Der Anteil von Auszubildenden im Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft betrug im Berichtszeitraum 2,81 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Altersstruktur der Mitarbeitenden verteilt sich wie folgt:

Altersstruktur Anzahl Anteil
Mitarbeitende < 30 Jahre 32 8,99 Prozent
Mitarbeitende 30 – 50 Jahre 159 44,66 Prozent
Mitarbeitende > 50 Jahre 165 46,35 Prozent
Gesamt 356 100 Prozent

Im Berichtszeitraum betrug der Frauenanteil am Aufsichtsrat 42,86 Prozent und an der Geschäftsführung 50 Prozent. In der gesamten Gruppe lag der Anteil weiblicher Mitarbeiter bei 61,52 Prozent. Die Teilzeitquote betrug im Berichtsjahr 20,22 Prozent. Die Mitarbeitendenfluktuation betrug im Jahre 2019 20,51 Prozent

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet.


Elternzeit (GRI 401-3)
Im Berichtsjahr haben 5 weibliche und 4 männliche Mitarbeitende Elternzeit in Anspruch genommen, wobei das Arbeitsverhältnis dabei ruhte.
 

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Lieferkette der berlinovo Gruppe ist hauptsächlich auf Berlin und in Teilen auf das europäische Ausland beschränkt. Alle Lieferanten werden in den Einkaufsbedingungen zur Einhaltung von Mindeststandards, wie beispielsweise der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns, verpflichtet.  

Die berlinovo ist sich auch ihrer Verantwortung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in tieferen Stufen als ihrer direkten Lieferkette bewusst. Durch den Anstieg der Übernahme von schlüsselfertigen Projekten von wenigen Dienstleistern und die verstärkten Instandhaltungstätigkeiten sowie die Zunahme eigener Errichtungen in den kommenden Jahren planen wir im Jahr 2020 eine erweiterte Geschäftspartneranalyse, die die Einhaltung der Mindeststandards überprüft, und werden daraus Maßnahmen zur Steuerung der eventuellen Risiken ableiten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Eine Geschäftspartneranalyse zu Menschenrechtsaspekten findet in der kommenden Berichtsperiode statt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

siehe GRI SRS-412-3

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Bei der Auftragsvergabe findet für die BGG als öffentlicher Auftraggeber das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Anwendung. Insofern werden alle Lieferanten (100 Prozent) zur nachweislichen Einhaltung der Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtet. Die berlinovo GmbH richtet sich bei der Beschaffung nach einer von ihr erlassenen Einkaufsrichtlinie. Die Abteilung Einkauf ist für den Einkauf von Bau- und Dienstleistungen im Immobilienbereich zuständig. Alle anderen Bereiche und Stabsstellen kaufen eigenständig ein. Aufträge an externe Dienstleister werden regelmäßig ausgeschrieben. Die berlinovo strebt langfristige Geschäftspartnerschaften an. Mit vielen Handwerksfirmen werden daher Rahmenverträge geschlossen und mit Rahmenvertragspartnern werden regelmäßig Bewertungsgespräche geführt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

In der kommenden Berichtsperiode wird eine vertiefende Geschäftspartneranalyse stattfinden, in die neben Aspekten der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auch Sozialaspekte einbezogen werden.Bei der Auftragsvergabe findet für die BGG als öffentlicher Auftraggeber das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Anwendung. Insofern werden alle Lieferanten (100 Prozent) zur nachweislichen Einhaltung der Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtet.Die berlinovo GmbH richtet sich bei der Beschaffung nach einer von ihr erlassenen Einkaufsrichtlinie.  Im Berichtszeitraum wurden bei keinem Lieferanten erhebliche negative soziale Auswirkungen ermittelt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Soziale Verantwortung zu übernehmen bedeutet für die berlinovo nicht nur, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sondern auch, die Gesellschaft in anderen Bereichen zu unterstützen und zu einem sozialen Miteinander beizutragen, ganz im Sinne des Bildes als FAIRmieter.  

Ein Beispiel unseres Engagements im Bereich Kinder- und Jugendförderung ist das Diesterweg-Stipendium für Kinder und ihre Eltern – das erste Bildungsstipendium für Familien in Deutschland. Das zweijährige Stipendienprogramm begleitet Kinder auf dem Weg von der Grundschule in die weiterführende Schule und nimmt ihre Eltern und Geschwister dabei mit. Es soll dazu beitragen, die Bildungschancen von Kindern mit gutem Leistungspotenzial, aber förderbedürftigen Deutschkenntnissen zu erhöhen und die Eltern als Bildungsbegleiter ihrer Kinder zu stärken. Seit 2016 fördert die berlinovo den ersten Berliner Ableger des Projektes im Stadtteil Spandau. Aufgrund der positiven Resonanz ist geplant, das Projekt auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf auszuweiten.  

Die berlinovo engagiert sich im Quartier „Wasserstadt“ in Spandau sozial und schafft mit dem Projekt „HEIMATEN bei berlinovo“ einen Ort der Begegnung. Ressentiments und Vorurteile gegenüber anderen Kulturen oder Menschen mit Behinderungen sollen durch das Projekt verringert werden. Ein positives Interesse, aufgeschlossene Begegnungen und die Verringerung von Distanz werden angestrebt. Zudem soll für Jugendliche und Kinder ein Angebot an Mittagessen und Schularbeitenhilfe geschaffen werden. Ziel ist es, eine Begegnungsstätte und eine Stätte des Austauschs zu schaffen, in der sämtliche Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund oder Behinderung, zusammenkommen und Vielfalt erleben. Es soll ein einfaches Mittagsangebot geschaffen werden, das die Spezialitäten der Herkunftsländer ansässiger Mieterinnen und Mieter, aber auch die deutsche Küche widerspiegelt. Der Betrieb wird in erfahrene Hände eines sozialen Trägers gelegt und soll sowohl durch Fachkräfte als auch Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung ohne Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt geführt werden. Dabei werden sie durch den sozialen Träger beraten und gecoacht.  

 
Die berlinovo verwaltet am Standort Kaulsdorf Nord in Hellersdorf rund 4.290 Wohnungen. Zusätzlich bietet die Berlinovo Apartment GmbH unter der Marke SenioAktiv rund 93 barrierearme und funktionsgerechte Wohnungen mit Komfort und Lebensqualität durch seniorengerechte Servicepakete speziell für Senioren an. Im Neubau wird Wohnen für Ältere zukünftig ebenfalls einen Schwerpunkt bilden. Das Gebiet ist besonders bei Senioren und kleineren Familien sehr beliebt.  

Insbesondere von den älter werdenden Mietern erleben wir den Wunsch nach Unterstützung und Gesellschaft. Dem will die berlinovo durch das Projekt „Kaffeestube Spreeviertel“ mit dem Angebot einer Kaffeestube und vielfältiger Unterstützung, z. B. zum Ausfüllen von Formularen und Umzugsberatung etc., begegnen. Den Bewohnern soll Raum für gemeinsames Backen und zum Austausch sowie gegenseitiger Nachbarschaftshilfe zur Verfügung gestellt werden. Eine Grünfläche vor dem Gewerberaum bietet außerdem die Möglichkeit, in einem überschaubaren Rahmen gemeinsam zu gärtnern. Es werden Gespräche mit verschiedenen sozialen Trägern geführt, die diesen Treffpunkt, das Kaffee- und Kuchenangebot sowie die nötige Unterstützung gewährleisten können.  

Ein weiteres berlinovo Projekt ist die ALBA-Schulpartnerschaft. Die berlinovo ist bereits seit 2014 „ALBA Jugendpartner“ beim gleichnamigen Berliner Basketballverein und übernimmt z. B. als Pate die Finanzierung eines Jugendtrainers im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Ziel ist es, über den Sport vor allem den sozialen Zusammenhalt und Gemeinschaftssinn in den Berliner Kiezen zu stärken. Insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Familien erhalten so die Gelegenheit, in ihrer Freizeit Sport als Hobby auszuüben.  

Auch bei der Integration von Flüchtlingskindern gehen die berlinovo und der Basketballklub gemeinsame Wege. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit fand 2018 das dritte integrative Sportfest in Prenzlauer Berg statt, bei dem das soziale Miteinander im Fokus stand.  

Weiterhin dient ein berlinovo Apartmenthaus in Berlin-Lichtenberg in Teilen der Erstaufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch die Arbeiterwohlfahrt (AWO).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Alle Gesellschaften der berlinovo haben ihren Sitz in Berlin und sind auch vorwiegend in Berlin tätig. Während das Geschäftsfeld Wohnen auf Berlin begrenzt ist, werden im Gewerbebereich auch Immobilien in Deutschland gemanagt. Das gesamte Steueraufkommen im Bereich Gewerbe- und Grundsteuer wird ausschließlich in Berlin und für Gewerbeobjekte in Deutschland abgeführt und kommt so den betreffenden Gemeinden direkt zu. Im Berichtsjahr erzielte die berlinovo Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von 289,35 Mio. Euro. Eine differenziertere Aufschlüsselung liegt derzeit noch nicht final vor, da der Geschäftsbericht 2019 der berlinovo im August 2020 veröffentlicht wird. Der detaillierte Gruppenabschluss kann im jeweils aktuellen Geschäftsbericht unter www.berlinovo.de/ueber-uns eingesehen werden.


GRI 413: Finanzielle Förderung lokaler Nachbarschaften
Insgesamt hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 für soziales Engagement einen Betrag in Höhe von 132.700,00 Euro/netto ausgegeben. Die Ausgaben verteilen sich wie folgt:  
Soziales Wohnraummanagement
Die berlinovo wird bei der Wohnungsvermietung für eine sozial ausgewogene Verteilung der Wohnberechtigten unter Beachtung der Berliner Mischung und eine diskriminierungsfreie Vermietung Sorge tragen. Beträgt die Miete mehr als 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens (unter Zugrundelegung der Berliner Einkommensgrenzen für den Bezug eines Wohnberechtigungsscheins sowie der zugrundeliegenden Wohnflächengrenzen) oder kann die Miete aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht erbracht werden, sucht die berlinovo gemeinsam mit den Mietern nach individuellen Lösungen. Die Mieter sollen sich hierzu an ihren jeweiligen Objektmanager wenden.  

Mieterschutz stärken
Um den Mieterschutz vor außerordentlichen fristlosen Kündigungen aufgrund von Mietrückständen zu verbessern, wird die berlinovo mit eigenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie durch Kooperationen mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege sowie den Bezirksämtern präventiv Sorge für hilfebedürftige Mieterinnen und Mieter mit dem Ziel tragen, Räumungen und Wohnungsverlust zu vermeiden.  

Wohnungstausch erleichtern
Um die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung zu verbessern und die Wohnungsbelegung zu optimieren, werden die für den Wohnungstausch innerhalb des von der berlinovo verwalteten Bestands erforderlichen Rahmenbedingen geschaffen, die einen Wohnungstausch erleichtern (z. B. großzügige Kündigungsfristenregelungen und organisatorische Unterstützung).    

Bedarfsorientierte Bestandserweiterung  
Im Rahmen von Modellprojekten werden verschiedene Maßnahmen kombiniert:  

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Aufgrund der Shareholderstruktur ist dieses Kriterium auf die berlinovo Gruppe nicht anwendbar. Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften befinden sich zu 99,8 Prozent in der öffentlichen Hand. Parteispenden sind nicht vorgesehen. Die berlinovo unterstützt weder Parteien und parteinahe Einrichtungen noch Politiker.

Neben Pflichtmitgliedschaften wie beispielsweise in der IHK oder der Berufsgenossenschaft engagiert sich die berlinovo im Bereich der Immobilienwirtschaft in verschiedenen Verbänden und Vereinen. Zum Beispiel: 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Berichtszeitraum fanden weder direkte noch indirekte Zuwendungen an politische Parteien statt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Für die berlinovo ist die Einhaltung von Gesetzen im Geschäftsalltag eine Selbstverständlichkeit. Die berlinovo entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 unter Berücksichtigung des gemäß den Beteiligungshinweisen in der Fassung vom 15. Dezember 2015 geltenden Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK).  

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der berlinovo erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 unter Berücksichtigung des gemäß den Beteiligungshinweisen in der Fassung vom 15. Dezember 2015 geltenden Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK) im Geschäftsjahr 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:   Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ist in den internen Prozessen fest verankert, so besteht beispielsweise eine Antikorruptionsrichtlinie. Neben der Compliance-Verantwortlichen steht für anonymisierte Vorfallsmeldungen der Weg über eine externe Ombudsfrau zur Verfügung, die im Intranet sowie auf der Webseite der berlinovo genannt ist. Sowohl die Ombudsfrau als auch die Compliance-Verantwortliche fungieren zusätzlich als Ansprechpartnerinnen für Diskriminierungsvorfälle. Für beide Prozesse ist ein dreistufiges Bewertungssystem installiert. Das Bewertungssystem folgt klaren Regeln, die je nach Schwere die interne Bearbeitung oder die sofortige Informierung der Geschäftsführung vorsehen. Unterschieden wird zwischen internen und externen Vorfällen. Bei externen Vorfällen sind Mitarbeitende der berlinovo von Korruptionsversuchen betroffen. Im Berichtsjahr 2019 war dies dreimal  der Fall. Diese Vorfälle wurden im Rahmen des Compliance-Managements bearbeitet und verfolgt. Interne Vorfälle gab es im Berichtsjahr nicht. Insbesondere für den Bereich Antidiskriminierung wurde darauf geachtet, dass der Meldeweg intern geschlechts- und funktionsübergreifend sowie extern anonym zur Verfügung gestellt wird. Im Berichtsjahr 2019 gab es keine internen Korruptionsfälle.   

Regelmäßig werden die Mitarbeitenden im Bereich Compliance sensibilisiert und geschult. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden besonders exponierte Bereiche der berlinovo zu den Themen Unternehmensverantwortung & Werte, Antikorruption, Geldwäsche, Marktmanipulationen sowie der Wahrung von Betriebsgeheimnissen unterrichtet. Für das Jahr 2020 ist die Ausweitung der Schulungen auf weitere Fachgebiete geplant. Darüber hinaus sind Schulungen zum neuen Verhaltenskodex geplant, der kürzlich erarbeitet wurde (siehe 7. „Kontrolle“).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Unternehmen der berlinovo Gruppe wurden auf Korruptionsrisiken geprüft. Ein erhöhtes Risiko war nicht festzustellen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtszeitraum wurden keine signifikanten Bußgelder im Zusammenhang mit der Kerndienstleistung gegen das Unternehmen geltend gemacht.