11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Managementansatz / Konzept
Aufgrund unseres Geschäftsmodells, das auf Engineering- und Dienstleistungen ausgerichtet ist, benötigen wir im Vergleich zu anderen ähnlich großen Unternehmen nur wenig Energie und Wasser und verursachen nur geringe Mengen an Emissionen und Abfall. Auf Böden, Flächen und die Biodiversität nehmen wir mit unserer Leistungserbringung keinen unmittelbaren Einfluss.
Der größte Teil der von uns bezogenen Energie- und Wassermengen stellt die Versorgung der von uns genutzten Immobilien dar, der von uns verursachte Abfall ist im Wesentlichen Büroabfall und die auf uns zurückzuführenden CO2-Emissionen resultieren weitestgehend aus unserem Energie- und Kraftstoffverbrauch sowie unseren Geschäftsreisen.

Die Verantwortung für den Energie- und Wasserverbrauch sowie für die Entstehung von Emissionen und Abfall liegt bei unseren operativen Einheiten. Sie werden sowohl aus wirtschaftlichen als auch ökologischen Gründen dazu angehalten, effizient mit den natürlichen Ressourcen umzugehen und Emissionen zu verhindern bzw. Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen. Lässt sich Abfall nicht vermeiden, wird dieser gemäß den umfassenden rechtlichen Bestimmungen in Europa – einem Recycling- oder Verwertungsverfahren zugeführt.

In allen unseren operativen Einheiten liegen – ihrer jeweiligen Größe und ihrem Marktumfeld entsprechende – Managementsysteme vor, in dessen Rahmen die individuellen Bedarfe, Ziele und Maßnahmen dezentral definiert werden. Mithilfe von Management Reviews und Audits werden die Wirksamkeit dieser Managementsysteme und die Einhaltung externer wie interner Vorgaben regelmäßig kontrolliert. Die Mehrheit unserer operativen Einheiten haben ihre Managementsysteme entweder nach der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 oder nach der Energiemanagementnorm DIN EN ISO 50001 zertifizieren lassen.

Koordiniert und unterstützt werden die Aktivitäten unserer operativen Einheiten durch den Corporate HSEQ. Diese zur Konzernzentrale gehörende Abteilung, die direkt an den Vorstand berichtet, schafft durch seine Governance-Funktion die Voraussetzungen für eine konzernweite Umsetzung eines wirksamen HSEQ-Managements. Über die HSEQ-Konzern-Grundsätze und –Richtlinien sowie globale Standards werden klare Verhaltensregeln für die operativen Einheiten formuliert.

Um die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen zu reduzieren, sehen wir diverse - aufgrund unseres Geschäftsmodells allerdings begrenzte - Einflussmöglichkeiten: So reduzieren wir unseren Energie- und Wasserverbrauch beispielsweise durch den Einsatz verbrauchseffizienter Technologien und sensibilisieren unsere Mitarbeiter durch Aufklärungskampagnen für einen sparsamen Umgang mit Energie und Wasser. Die Höhe unserer Emissionen reduzieren wir durch konzernweit einheitliche Richtlinien zur Nutzung der Fahrzeugflotte, durch die Vorgabe von CO2-Grenzwerten der von uns verwendeten Fahrzeuge und durch unsere Reiserichtlinien. Um die von uns erzeugten Abfallmengen so gering wie möglich zu halten und möglichst einem Recycling- oder Verwertungsverfahren zuzuführen, berücksichtigen unsere operativen Einheiten bereits bei der Planung des Materialeinsatzes entsprechende Entsorgungskonzepte. Wir sind aufgrund unserer strategischen Neuausrichtung derzeit noch nicht in der Lage, valide Ergebnisse dieses Konzepts darzustellen.
 
Wesentliche Risiken
Da die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen in unserem Geschäftsmodell eine untergeordnete Rolle spielt und wir mit unseren unternehmerischen Aktivitäten zu keiner signifikanten Umweltgefährdung beitragen, sehen wir mit Blick auf Umweltbelange keine wesentlichen Risiken, denen wir ausgesetzt sind bzw. die von uns ausgehen.


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Ziele
Zu unseren Zielen im Bereich Ökologie zählen:
• 2020: Darstellung konzernweiter Leistungsindikatoren zum Energieverbrauch und den CO2-Emissionen
• 2018: Definition von globalen Standards zum Abfallmanagement
• 2018: Darstellung konzernweiter Leistungsindikatoren zu den entstandenen Abfallmengen

Alle der hier aufgeführten Ziele sind kurzfristige Ziele, da mittel- und langfristige Ziele erst abgeleitet werden können, wenn das Konzept zur konzernweiten Ermittlung relevanter Energiekennzahlen entwickelt wurde und eine Übersicht über den Energieverbrauch und die vom Konzern verursachte Emissionsmenge vorliegt.

Zielerreichung
Um die Ziele zu erreichen, wurden entsprechende Arbeitsaufträge verteilt und Verantwortlichkeiten festgelegt. Eine Bewertung und Kontrolle der definierten Ziele und ihrer Erreichung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das Nachhaltigkeitsnetzwerk.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

2017 haben wir insgesamt Materialien in Höhe von rund 514 Mio. Euro bezogen. Das Gewicht oder alternative Eigenschaften dieser Materialien erfassen wir nicht, da der Bezug von Materialien eine eher geringe Bedeutung für unseren Leistungsprozess hat.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Aufgrund der strategischen Neuausrichtung des Konzerns im Frühjahr 2017 sind wir derzeit nicht in der Lage, unseren Energieverbrauch valide über alle unsere Tochtergesellschaften darzustellen. Es ist unser Ziel, 2018 eine Abdeckung von ca. 80 Prozent der verbrauchten Energie und der verursachten Emissionen zu erfassen. Für 2020 wird eine komplette Erfassung und Transparenz angestrebt.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Keine Angabe. Aufgrund unseres Geschäftsmodells, das auf Engineering- und Dienstleistungen ausgerichtet ist, benötigen wir im Vergleich zu anderen ähnlich großen Unternehmen nur wenig Energie. Daher erheben wir diesen Leistungsindikator nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Der Themenbereich Wasser hat aufgrund unseres Geschäftsmodells eine vergleichsweise geringe Relevanz. Der höchste Bedarf an Wasser entsteht durch die Wasserversorgung der durch uns genutzten Gebäude. Da unser Bedarf an Wasser relativ gering ist und nicht zu unseren wichtigsten Handlungsfeldern zählt, erfassen wir den Wasserverbrauch nur dezentral. Das genutzte Frischwasser stammt aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Abwasser wird – den rechtlichen Bestimmungen entsprechend – über die öffentliche Kanalisation abgeleitet.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Durch unsere strategische Neuausrichtung und den Verkauf von diversen Geschäftseinheiten sind wir derzeit nicht in der Lage, valide Daten über die von uns verursachten Abfallmengen auf Konzernebene zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist es, ab dem Geschäftsjahr 2018 konzernweit wieder über die von uns verursachten Abfallmengen zu berichten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir verschiedene Initiativen gestartet, die zu einer konsistenten Dateneingabe durch die operativen Einheiten und zur Verbesserung der Datenqualität beitragen sollen.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

2017 ist eine strategische Neuausrichtung des Konzerns vorgenommen worden, in dessen Folge diverse Geschäftseinheiten verkauft wurden und der bislang zentrale Energieeinkauf in den Verantwortungsbereich der einzelnen Unternehmensbereiche übertragen wurde. Damit die dezentralen Energieverbrauchswerte zu einem Konzernwert kumuliert werden können, wurde zum 01.01.2018 konzernweit ein globaler Standard zur Erfassung der Werte implementiert. Um die Erfassung zu erleichtern, wurde die bereits vorhandene HSEQ-Software erweitert und deren Anwendung geschult. Es ist unser Ziel, 2018 eine Abdeckung von ca. 80 Prozent der verbrauchten Energie und der verursachten Emissionen zu erfassen. Für 2020 wird eine komplette Erfassung und Transparenz angestrebt, welche als Basis für Ziele und Anreize zur Reduzierung der verbrauchten Energie und Emissionen dienen wird.

Bezug erneuerbarer Energien
Die Energie, die wir beziehen, stammt zu einem Teil auch aus erneuerbaren Energiequellen. Wie hoch dieser konkret ist, erfassen wir aufgrund der für uns geringen Relevanz dieses Themenbereichs jedoch nicht zentral.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Siehe Ausführungen zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Siehe Ausführungen zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Siehe Ausführungen zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Siehe Ausführungen zu Kriterium 13