11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Als Beratungsunternehmen nimmt der Betrieb nur in geringem Umfang natürliche Ressourcen in Anspruch. Dies ist in erster Linie der Kraftstoffverbrauch für die Fahrten zu den Mandanten sowie der Papiereinsatz im Büro.

Details siehe Ausführungen im Kriterium 12 und den zugehörigen Leistungsindikatoren.

In der Wertschöpfungskette hat Vohrmann CSR-Consulting indirekt durch die Beratung der Unternehmen die stärksten Einflussmöglichkeiten: Durch die Umsetzung der empfohlenen Umweltmaßnahmen in den Betrieben wird die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen verbessert.  


12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Vohrmann CSR-Consulting hat das Ziel, die Umweltwirkungen kontinuierlich zu verbessern, Ressourcen und Energie effizient und suffizient zu nutzen. In der Vergangenheit bereits umgesetzte Maßnahmen:
  • Im Büro wurde das Beleuchtungssystem vollständig auf stromsparende LED umgestellt.
  • Abschaltbare Steckdosen angeschafft. Stand-by Betrieb von stromnutzenden Geräten reduziert.
  • Strombezug: weiter Einsatz von 100 % zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energien, mit dem „Grüner Strom-Label“. Das Gütesiegel mit hohen Anforderungen wurde von namhaften Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden entwickelt und kennzeichnet Ökostromprodukte mit besonders hohem Umweltnutzen. Pflicht ist zudem die Investition in neue Öko-Kraftwerke mit mindestens 1 Cent netto je kWh.
  • Bei Dienstreisen und Fahrten zum Kunden wird umweltverträgliche Mobilität praktiziert: Priorität hat die Nutzung von ÖPNV und Bahn. PKW-Nutzung kommt erst an zweiter Stelle. Flüge werden nicht genutzt.
  • Durch Nutzung der Bahncard sind die Fahrten mit Fernzügen der Bahn klimaneutral, da laut Bahn hierfür nur Ökostrom eingesetzt wird.
  • Bezug von ökologisch und fair hergestellten Büromaterialien. Produkte mit strengen Umwelt-/Sozialkriterien werden bezogen.
  • Zu 100% kommt Kopier-/Druckerpapier mit dem Umweltsiegel „Blauer Engel“ zum Einsatz.
  • Auswahl von Lieferanten für Büromaterial und Druckerzeugnisse aus Deutschland, die auf hohem Niveau umweltverträglich und sozial wirtschaften
  • Nutzung von gebrauchten hochwertigen langlebigen Büroeinrichtung/Büromöbeln
  • Abfalltrennung
Für den Druck des CSR-Fachbuches „3D-Ökonomie: Profitabel wirtschaften im Einklang mit Mensch und Natur“ wurde spezielles Recyclingpapier mit dem Umweltsiegel „Blauer Engel“ gewählt.  

Ziele im Handlungsfeld „Umwelt“ für 2019/2020:

Systematisch weitere Reduktionsmöglichkeiten zur Verbesserung der THG-Emissionen und des ökologischen Fußabdrucks ermitteln und umsetzen.

Geplante Maßnahmen im Handlungsfeld „Umwelt“ sind:
  • Mobilität: Anschaffung eines gebrauchten umweltschonenden KFZ. Durch längere Nutzung des bisherigen KFZ konnte die für 2018 geplante Ersatzinvestition hinausgezögert werden.
  • Bei IT-Ersatzinvestitionen (z.B. Notebook, Smartphone) auf Siegel mit strengen Kriterien zur Umwelt-/Sozialverträglichkeit achten. Eine lange Nutzungsdauer der aktuell genutzten Geräte anstreben.
Wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit als Nachhaltigkeitsberaterin mit negativen Auswirkungen auf Ressourcen und Ökosysteme sind nicht erkennbar. Als Einzelunternehmen sind die ökologischen Folgewirkungen - auch durch die vorgenannten Umweltmaßnahmen - gering. Durch die Geschäftstätigkeit "Nachhaltigkeitsberatung" werden positive Umwelteffekte erzeugt, denn die beratenen Unternehmen/Organisationen verbessern dadurch ihre Umweltauswirkungen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Als Beratungsunternehmen werden bei der Erbringung der Dienstleistungen nur geringe Mengen Büromaterialien verbraucht: jährlich rund 20 kg Papier für Drucken und Kopieren, zu 100 % Recyclingpapier mit Umweltsiegel Blauer Engel.

Weitere Kennzahlen zum Materialverbrauch werden aufgrund der geringen Mengen nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Kraftstoffverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen für Dienstfahrzeug: rund 293 Liter Diesel entsprechen rund 2.871,4 kWh (Umrechnungsfaktor 9,8 kWh/Liter laut www.rechneronline.de).

Stromverbrauch und Heizenergieverbrauch:
Die Geschäftsräume liegen in der privat genutzen Immobilie. Der Strom- und Heizenergieverbrauch wurde anteilig ermittelt.
Stromverbrauch anteilig in 2018: 187 kWh
Gasverbrauch für Heizung und Warmwasser anteilig in 2018: geschätzt 1.500 kWh

Gesamter Energieverbrauch: 4.558 kWh, somit 16.408,8 Megajoule.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Daten werden noch nicht ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Wassernutzung spielt für die Erbringung der Dienstleistungen nur eine sehr geringe Rolle. Der Indikator wird für den Geschäftsbetrieb als nicht relevant angesehen.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Bei der Erbringung der Dienstleistungen fallen keine gefährlichen Abfälle an. Die Menge an ungefährlichen Abfällen wie Papier, Druckerpatronen und anderen Büromaterialien ist sehr gering, genaue Mengen werden daher nicht erhoben.
Abfalltrennung wird vorgenommen.


13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Aufgrund der Betriebsgröße als Einzelunternehmerin und der Integration des Büros im Wohnhaus können genaue Zahlen zu den Emissionsquellen von Treibhausgasemissonen nach dem GHG-Protocol (mit Ausnahme des Papierverbrauchs) nicht sinnvoll ermittelt werden.

Das Ziel ist "Null" Treibhausgasemissionen durch Stromverbrauch zu verursachen. Dafür wird seit über 10 Jahren Strom aus erneuerbaren Energien bezogen. Auch in 2018 kam zu 100 % zertifizierter Ökostrom aus erneuerbaren Energien zum Einsatz, der mit dem „Grüner Strom-Label“ ausgezeichnet wird.

Ein weiteres Ziel war und ist, Jahr für Jahr die Menge des Stromverbrauchs zu reduzieren. Dies ist mit den im Kriterium 12 aufgeführten Maßnahmen auch im Jahr 2018 gelungen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Kraftstoffanteil für den betrieblich genutzten PKW:
293 Liter Diesel entsprechen 910 kg CO2 (laut CORechner des Umwelt Bundesamtes).

Erdgas für Heizenergie und Warmwasser: 1.500 kWh entsprechen rund 340 kg CO2 (laut CO2 Rechner des Umwelt Bundesamtes).

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Strom: Da zu 100 % zertifizierter Ökostrom bezogen wird, werden keine THG-Emissionen angesetzt.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Verbrauch Recyclingpapier: 20 kg entsprechen 17 kg CO2 (gemäß https://www.papiernetz.de/informationen/nachhaltigkeitsrechner/)

Weitere Kennzahlen werden noch nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Eine Kennzahl zur Senkung der THG-Emissionen als direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung wurde noch nicht ermittelt.