Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Nachhaltigkeitsbericht 2016, S.25:Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe orientiert sich an der langfristigen Unternehmensstrategie und berücksichtigt dabei die relevanten regulatorischen Vorgaben. Es wird jährlich aus seine Regelungskonformität überprüft und bei Bedarf an den Stand der jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen angepasst. Das System setzt Anreize, langfristig ausgerichtete Leistungen zu erbringen, und soll so vermeiden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverhältnismäßig hohe Risiken für die Deka-Gruppe eingehen. Detaillierte Informationen bietet der
Vergütungsbericht der Deka-Gruppe, der auf der Deka Website zur Verfügung steht.
Die Vergütung bemisst sich ausschließlich nach Funktion und Leistung und umfasst grundsätzlich fixe und variable Vergütungselemente.
Die variable Vergütung wird leistungsorientiert gewährt. Dabei werden sowohl die Leistung des einzelnen Mitarbeiters als auch der Erfolg der Deka-Gruppe berücksichtigt. Fester Bestandteil der Beurteilung der Mitarbeiterleistungen ist die Bewertung der Einhaltung der im Ethikkodex der Deka-Gruppe definierten Wohlverhaltensregeln.
Im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben hat die DekaBank im Verwaltungsrat einen Vergütungskontrollausschuss eingerichtet und einen Vergütungsbeauftragten bestellt. Er besteht aus 9 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der auch den Vorsitz im Vergütungskontrollausschuss führt sowie einem beratenden Mitglied.
Nachhaltigkeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsstrategie der Deka und damit Teil der DNA des Geschäftsmodells. Aus diesem Grund haben wir die Nachhaltigkeit Ende 2015 als festen Bestandteil in das vom Vorstand beschlossene strategische Transformationsprogramm D18 aufgenommen. Das Programm enthalt damit auch Nachhaltigkeitsziele. Über die Zielerreichung wird in rgelmäßigen Abständen auch ggü. dem Vorstand reportet.
siehe hierzu auch Inhalt Leistungsindikator G4-51a
Ausschüsse des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat aus seiner Mitte einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Vergütungskontrollausschuss, einen Prüfungs- und Risikoausschuss und einen Kreditausschuss eingerichtet, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlüsse vorbereiten. Die Aufgaben der Ausschüsse ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat.
Der Vergütungskontrollausschuss führte im Jahr 2016 vier Sitzungen durch. Er erörterte den Vergütungsbericht und den Vergütungskontrollbericht für das Jahr 2015, widmete sich Fragestellungen zur angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Vorstand und Mitarbeiter und bereitete Beschlussfassungen zu den Vergütungen und zu den Zielvereinbarungen für die Mitglieder des Vorstands vor.