8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Derzeit werden im Unternehmen variable Gehaltsanteile mit der Geschäftsführung und der Bereichsleitung vereinbart. Diese sind an die Erreichung verschiedener, monetär messbarer Ziele gekoppelt. Die Unternehmensziele werden in einem Abstimmungsprozess mit dem jeweiligen Gesellschafter festgelegt. Die Zielerreichung wird durch eine externe Wirtschaftsprüfung in einem Bericht festgeschrieben. Auf der Ebene der Bereichsleitung werden zudem individuelle bereichsbezogene Teilziele im Verhältnis 50:50 zu den Unternehmenszielen festgelegt. Die Vergütung bei Zielerfüllung erfolgt nicht „on top“, sondern es wird ein Abzug von der Jahresgesamtvergütung bei Nichterreichung der Ziele vorgenommen. Teilziele, die sich auf die Nachhaltigkeitsleistung der berlinovo beziehen, waren bisher nicht Gegenstand der Abstimmungen mit dem Shareholder. Im Zuge der Installierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems werden wir überprüfen, inwieweit zukünftig Nachhaltigkeitsziele in die bestehenden Zielvereinbarungen aufgenommen werden können.