8. Anreizsysteme

Die Hochschule legt dar, inwiefern ihre leitenden Organisationseinheiten Nachhaltigkeitsprozesse materiell und immateriell durch Zuweisung von projektgebundenen oder etatisierten Ressourcen sowie Legitimation und Unterstützung auf allen (Entscheidungs-) Ebenen fördern und anregen. Es wird dargelegt, inwiefern die Hochschulleitung derartige Anreizsysteme auf ihre Wirkung hin überprüft.

Es existieren Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den Dekanaten der verschiedenen Fakultäten und dem Präsidium, die auch Nachhaltigkeitsaspekte beinhalten. Das Erreichen dieser Ziele wird regelmäßig überprüft.

Mit der oben genannten Förderoffensive „Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ unterstützt die UHH über das KNU Projekte an der Universität, die sich der Herausforderung stellen, Wissenschaft und Gesellschaft nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Auf diese Art wird Nachhaltigkeitsforschung an der Universität seit 2014 incentiviert.

Die Überprüfung erfolgt auf zwei Ebenen – einerseits durch eine [interne und/oder externe] Erstbegutachtung nach Antragstellung, andererseits nach Projektrealisierung über die Auswertung von Projektberichten, über eingeworbene Drittmittel und Publikationen, wovon wiederum die Mittelzuweisung abhängt. Der nachhaltigkeitsbezogene Impact der geförderten Projekte wird aufgrund von Erhebungsschwierigkeiten nicht im Einzelnen geprüft.

Das Post-Doc-Kolleg  „Sustainable Future” wurde 2016 einer KNU-internen Evaluation unterzogen.

Im Rahmen der Detailierung der UHH-Nachhaltigkeitsstrategie ist vorgesehen, eine Auswahlstrategie für Forschungsschwerpunkte und -zentren zu entwickeln.