7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die nicht-finanziellen Aspekte der Nachhaltigkeit, wie z.B. Führung, Planung sowie Arbeitsschutz, sind Teil des Integrierten Managementsystems und unterliegen somit der regelmäßigen Kontrolle durch die dafür vom Vorstand ernannten Qualitätsmanagement-Beauftragten, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten und Risikomanagement-Beauftragten sowie externer Audits. Steuerungsrelevante Kennzahlen unterliegen der jährlichen Überprüfung durch den Jahresabschluss. Ebenso wie die aktuelle Risikosituation werden sie monatlich ermittelt und berichtet. Unterschiedliche Gremien sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat befassen sich monatlich mit Kennzahlen und Risiken.
Zur Gewährleistung des langfristigen Fortbestands des LPKF-Konzerns sowie von konstanten bzw. wachsenden Erträgen kommt einem wirksamen und effizienten Risikomanagementsystem (RMS) eine maßgebliche Bedeutung zu. Das RMS soll sicherstellen, dass Risiken für die zukünftige Entwicklung des LPKF-Konzerns frühzeitig von jedem unserer Mitarbeiter erkannt und in systematischer, nachvollziehbarer Weise an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen kommuniziert werden. Durch die rechtzeitige Kommunikation von Risiken an die verantwortlichen Mitarbeiter soll gewährleistet werden, dass angemessene Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken ergriffen und Schäden abgewendet werden. Im Risikomanagementhandbuch wird das Verständnis und die Prinzipien zum Umgang mit Risiken bei der LPKF AG und wesentlicher Tochtergesellschaften dokumentiert, ebenso wie die Aufbau- und Ablauforganisation des vom Vorstand eingerichteten RMS. Das Risikofrüherkennungssystem wird regelmäßig durch den Jahresabschlussprüfer geprüft. Für den Berichtszeitraum ergab die Prüfung, dass das konzernumfassend installierte Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllt, den aktienrechtlichen Anforderungen genügt und geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.