Die Hochschule legt dar, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat, wie diese operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Ziele sind auf verschiedenen Ebenen festgeschrieben, z.B. in Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen der Aufsicht führenden Behörde für Wissenschaft; Forschung und Gleichstellung (BWFG) und der Universität Hamburg, zwischen dem Präsidium und den einzelnen Fakultäten. In der für 2013-2020 geltenden Vereinbarung zwischen BWFG und UHH ist explizit der Passus der „Entwicklung einer >Universität der Nachhaltigkeit<“ enthalten [
http://www.hamburg.de/contentblob/3120328/cc650bcb1f926efaea2b79c68400deb0/data/uni-vereinbarung.pdf]. In die aktuellen ZLVen zwischen Präsidium und Fakultäten soll das Thema „Nachhaltigkeit“ einfließen (Verhandlungen nach Berichtsstichtag).
Unter dem Dach des Themas Nachhaltigkeit verfolgt die UHH Teilziele, die diese Idee stärken können, z.B. durch Auswahl von Forschungsschwerpunkten, Nachwuchsförderung sowie Transferaktivitäten. Im Rahmen der Entwicklung von Teilstrategien zu diesen Zielen berät u.a. das KNU, wie diese Teilziele bzw. Teilstrategien nachhaltig ausgestaltet werden sollten. Die 2014 beschlossene Teilstrategie zur Internationalisierung legt Handlungsfelder fest, die auf eine langfristige und gelebte Internationalität auf allen Ebenen der UHH zielt.
Auf der Ebene der Verwaltung wird derzeit ein „Arbeits- und Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit in der UHH-Verwaltung“ entwickelt, das Ziele, Maßnahmen, Zeithorizonte und Indikatoren enthält. Überdies ist der Aufbau eines Nachhaltigkeitsmonitoring als Teil der Universitätsstrategie vorgesehen.