2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

In mehreren Workshops mit der Geschäftsführung und der Stabsstelle Unternehmenskommunikation wurden die wesentlichen Berichtsthemen festgelegt. Grundlage für diesen Prozess war die Stakeholderstruktur.  

Weitere wesentliche Themen ergeben sich aus der Stellung als landeseigenes Unternehmen. Viele Punkte sind bereits sehr gut organisiert und verankert und entsprechen einem starken Nachhaltigkeitsgedanken, so zum Beispiel Personal-, Mitbestimmungs-, Chancengerechtigkeits- sowie Compliance-Themen. Weiterhin hat die Wesentlichkeitsanalyse bereits auf dem Plan stehende Themen wie verstärkte Partizipation und den Einsatz Erneuerbarer Energien bestätigt.  

 
Bei der berlinovo wurden insgesamt 55 Themen auf ihre Wesentlichkeit überprüft. 22 Themencluster wurden als relevant identifiziert – davon 15 mit sehr hoher Relevanz:

Übersicht der 22 wesentlichen Berichtsthemen der berlinovo

Wesentliche Themen berlinovo


In zwei nachfolgenden Prozessen wird diese Wesentlichkeitsanalyse durch ausgewählte interne und externe Stakeholder bestätigt. In diesem Prozess werden Chancen und Risiken noch weiter konkretisiert und im Folgebericht (2022) dargelegt.  

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt konnten Kundenorientierung, Erneuerbare Energien, Energieverbrauch und -effizienz sowie eine weitere Ausarbeitung der Digitalisierungsstrategie als Chancen eingeordnet werden. Risiken wurden im Bereich Bestandserhaltung und -pflege sowie beim Neubau im Bereich der Lieferkette und des Umweltmanagements identifiziert. Weiterhin birgt Partizipation in Stakeholderdialogen sowohl Chancen als auch Risiken. Auch im Bereich Produkt- und Prozessinnovation gilt es, verschiedene Zielkonflikte abzuwägen (beispielsweise Giftstofffreiheit gegenüber Energieeffizienz oder CO2-Effizienz (KfW52) mit einer akzeptablen Zielmiete).